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A: Bischof Wilhelm von Eichstätt, Erzkanzler des Mainzer Stuhls S: A E: Hermann Mair in Berghausen (Lkr. Beilngries), Testamentsvollstrecker des verst. Georg Putzolt, im Leben Pfarrer in Wappersdorf (Lkr. Neumarkt) Betreff: Oberhirtliche Bestätigung der vom verst. Pfarrer Georg Putzolt auf den St. Sebastians-Altar in der Frauenkapelle in Neumarkt gestifteten ewigen Messe und Kaplanei mit Zustimmung des Pfarrers in Neumarkt Doktor decretorum Johannes Bruckhay. Das Präsentationsrecht auf die Kaplanei soll Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Neumarkt und seinen Nachfolgern zustehen, die im Fall der Vakatur A einen geeigneten Weltgeistlichen innerhalb der gesetzlichen Frist präsentieren sollen. Jeder Kaplan soll in dem zur Messe gehörigen Haus wohnen und wöchentlich vier Messen halten, davon eine an jedem Montag für den genannten Stifter und seine Vorfahren, die zweite an jedem Samstag zu Ehren der Jungfrau Maria, die beiden anderen an anderen Tagen der Woche nach seinem Gutdünken. Aufzählung der für die Messe gestifteten Güter und Einkünfte: ein Hof zu Pölling, gelegen im Ayspech, auf dem Hans Kursner sitzt; eine Wiese zu Pölling, gelegen unter der Marthal, genannt die Wolfsteinerin, auf der Ull Schrätelhamer und Ull Schinder Erbrecht haben; ein Gütlein zu Berg (Lkr. Neumarkt) bei der Kirche, das Lienhard Peck zu Erbrecht besitzt; bestimmte Abgaben des Schwiegersohns des Friesmüllers auf der Goldmannsmühle bei Deining (Lkr. Neumarkt); bestimmte Abgaben des Kunz Geyt von einem Gütlein, gelegen in der Schupfner zu Deining; bestimmte Abgaben des Kunz Pudner zu Siegenhofen (Lkr. Neumarkt); bestimmte Abgabe des Kunz Rawhenschaub von einer Hofstatt, zwei Wiesen und etlichen Äckern zu Wappersdorf; bestimmte Abgaben des Lienhard Karg aus einem erbrechtsbaren Gütlein zu Wappersdorf; bestimmte Abgaben des Giligin zu Wappersdorf; bestimmte Abgaben des Fritz Grabner von einer Hofstatt zu Wappersdorf, auf der er sitzt, und von der Wiese auf dem Pandorffer Puhel; bestimmte Abgaben des Ulrich Haubmair zu Wappersdorf; bestimmte Abgaben des Martin Karl aus seinem Haus zu Neumarkt; bestimmte Abgaben des Nachmair von Berngau aus seinem Gut zu Stauf (Lkr. Neumarkt); bestimmte Abgaben des Smidmerckel aus seinem Gut zu Berngau; bestimmte Abgaben des Fritz Hufeysen zu Tyrolsberg (Lkr. Neumarkt) aus zwei Wiesen zu Totzenpuch; bestimmte Abgaben des Kunz Wernherr aus seinem eigenen Gut zu Döllwang (Lkr. Neumarkt); bestimmte Abgaben des Lorlpier zu Berngau aus eigenen Äckern; bestimmte Abgaben des Pravnhover aus seinem Gut zu Stauf (Lkr. Neumarkt); bestimmte Abgaben des Hutt aus seinem Gut zu Thann (Lkr. Beilngries); bestimmte Abgaben des Gotz aus seinem Gut zu Wissing (Lkr. Parsberg); jährlich 7 Gulden rhein., 7 Schilling und 12 Pfennige, die Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Neumarkt auf den Wolfstein verschrieben hat.
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