Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1451-1500
URN: urn:nbn:de:stab-0e52b41c-40c7-4cf6-9b89-fa7a477ad0800
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 1462
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 684/II (1491 VII 7)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Andree von Schwartzenstain zu Enngelburgk, Ritter, Jorg Nothafft zu Werdenberg, Jorg Stinglhaimer zu Tuernteningen und Wilhalm Puelaher zu Otzing entscheiden als Schiedsleute im Streit zwischen Fr. Maria, Witwe des verstorbenen Hr. Sebastiann G. zu Orttenberg, Hr. Vlrichen und Hr. Johannsen G. zu Orttenberg, Gebrüder, zugleich für ihre Kinder bzw. Geschwister Hr. Jorgenn, Hr. Sygmunden, Chorherrn zu Freysing und Saltzburg, Hr. Cristoffen, Hr. Sebastiann, Hr. Wilhalmen und Hr. Eustachen, die bis auf G. Jorgenn noch nicht vogtbar sind, einerseits und Hr. Johannsen Frhr. zum Degennberg, Erbhofmeister in Bayern, andererseits um das Schloss Saldenburg mit Zugehörung, das mit der Heirat der verstorbenen Fr. Elizabethen, der Witwe nach dem verstorbenen Hr. Hainrichen G. zu Ortennberg, in die Hand des verstorbenen Hr. Johannsen zum Degenberg, des Vaters des vorgenannten Frhr. Johannsen, kam und von Elizabeth und ihrem Gemahl sowie ihrem Sohn Frhr. Johannsen bisher allein innegehabt und genutzt wurde, weshalb sich der verstorbene G. Sebastian als Sohn der Elizabeth und Halbbruder des von Degenberg benachteiligt fühlte:

Weil das Schloß Saldenburg mit Zugehörung bei der Abhandlung (gannt) in der Landschranne zu Vylshouen Fr. Elizabethen als Eigentum zugesprochen wurde, gehört es nun zu gleichen Teilen einerseits Hr. Vlrichen und Hr. Johannsen G. zu Orttenberg und ihren Brüdern, andererseits Hr. Johannsen Frhr. zum Degenberg. Jeder Teil kann völlig frei über seinen Anteil verfügen, doch steht bei einem Verkauf dem anderen Teil das Vorkaufsrecht zu.

Der von Degennberg forderte die Berücksichtigung der Schulden des G. Sebastian bei seinem Halbbruder, nämlich lt. Schuldschein 1700 fl rh. und 500 fl rh., dazu als mütterliches Erbe 2000 fl rh. Ferner habe sein Vater laut Quittung eine Schuld von 1500 fl rh. bei H. Ludwig von Bayern eingelöst, desgleichen 660 fl rh. bei dem Tragenreitter. Die Forderung, dass die drei erstgenannten Schulden von den G. zu Orttenberg zur Gänze und die beiden anderen zur Hälfte an ihn zu bezahlen wären, wird abgewiesen; alle darauf bezüglichen U. hat der von Degennberg den G. zu übergeben. Dafür bleibt die Hälfte des Schlosses Saldenburg, die den jungen G. zu Orttenberg zugesprochen wurde, dem Frhr. Johannsen auf Lebenszeit zur alleinigen vollen Verfügung und Nutzung; nach seinem Tode fällt dieser Teil ebenfalls an die G. Der Frhr. wird darum verpflichtet, dies bei Bestellung eines Pflegers, Hauptmanns oder Schlossverwalters eigens zu berücksichtigen und jede Bestellung auch den G. mitzuteilen.

Hr. Johann vom Degenberg hat des weiteren für die Aussteuer der noch nicht vogtbaren Schwester seiner Vettern, Margrethen G. zu Orttenberg, 1300 fl rh. aus seinen Mitteln zu geben; stirbt diese noch vor ihrer Verheiratung, so müssen innerhalb Jahresfrist an die G. oder deren Erben 1000 fl rh. gezahlt werden.

Alles von G. Elizabeth hinterlassene Gewand und der Schmuck stehen den G. zu. Sterben die Gebrüder von Orttenberg oder Johanns Frhr. zum Degennberg ohne eheliche männliche Erben, so fällt dieser Teil des Schlosses Saldenburg mit Zugehörung dem anderen lebenden Teil männlichen Stammes und seinen Erben zu, doch sind den sonstigen Erben 3000 fl rh. innerhalb Jahresfrist zu geben. Beide Parteien verpflichten sich eigens, diese Entscheidungen anzuerkennen und zu beachten.; S 1-4: die Ausst., S 5: G. Maria zu Orttennberg, S 6: G. Vlrich zu Orttennberg, S 7: G. Johanns zu Orttennberg, S 8: Johanns Frhr. zum Degennberg.

Laufzeit: 1491 August 7
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pap.

Ausstellungsort: Passau

Registerbegriffe

Ortsnamen: Saldenburg (Lkr. Freyung-Grafenau)

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Abschrift

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden