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A1: Sigmund von Eglofstein, Ritter, Schultheiß zu Nürnberg A2: die Schöffen der Stadt Nürnberg S: Schultheißengericht Nürnberg E: Peter Reck und seine Frau Petronella Betreff: Gerichtsbrief mit Bestätigung der eidlichen Aussagen von Herrn Ulrich Rotmund und Herrn Jörg Köppel als geladene Zeugen, dass Katharina, Witwe des Hans Pömler und Schwiegermutter bzw. Mutter von E, dann Hans Wolf und seine Frau Walburg, Schwiegersohn und Tochter der Katharina Pömler, und E in Beisein von Johann Rinolt, Losungschreiber, Hans Schonpach als Vormund der Katharina Pömler, Lienhard Türr, Niklas Grewlich, Hans Tanhawser, Heinz Ponel und Paulus Mullner am vergangenen St. Elsbethen-Tag (= 19. November 1477) vor ihnen bekannt haben, dass sie wegen der Irrungen, Ansprüche und Forderungen, die sie gegeneinander gehabt haben, freundlich auf ein ganzes vereint und vertragen worden seien. Demnach sollen Peter Reck und seiner Frau das Haus, in dem die Katharina Pömlerin jetzt wohnt, samt seinen Gerechtigkeiten und Zugehörungen sowie das Eigen samt 2 Gulden Stadtwährung des Lienhard von Plaben zufallen und Hans Wolf und seiner Frau das Haus gegenüber, gelegen zwischen dem Haus des Lienhard Türr und der Einfahrt des Sebold Rieter, dessen Eigenschaft samt 4 Gulden Stadtwährung und 2 Hennen dem Sebold Rieter zusteht. Katharina Pömlerin sollen ihr Leben lang die Zinsen ´unten aus den Krömern´ zufallen. Peter Reck und Hans Wolf und ihre Frauen sollen ihr das vorgenannte ´Eigengeld´ (2 u. 4 Gulden Stadtwährung) ausrichten und bezahlen. Nachdem Hans Wolf und seine Frau von der Habe der Katharina Pömlerin und ihres verst.Mannes 510 Gulden rhein., 4 ewige Gulden rhein. aus der Losungstube und das Eigen samt 3 Gulden ungar. jährliches und ewiges ´Eigengeld´ aus der Behausung an der Kartgasse, die Mertein Prichentritz nach Erbrecht innehat, empfangen haben, Peter Reck und seine Frau dagegen nicht mehr als 56 Gulden rhein., wurde zwischen ihnen beredet und geteidingt, dass dann, wenn die Katharina Pömlerin mit Tod abgehen sollte, jedem Teil oder dessen Erben diese seine Einnahmen an der Erbschaft abgezogen werden sollen. Die vier Ewiggeldbriefe, die auf die eine Hand der Katharina Pömlerin lauten und mit ihrer aller Wissen und Willen hinter Johann Rinolt gelegt sind, sollen keinem Teil vor dem anderen einen Vorteil oder Nachteil bringen, sondern nach ihrem Tod unterschiedslos mit ihrem anderen Hab und Gut in die Teilung kommen. Zeugen: Herr Niklas Groß und Herr Niklas Grolanndt.
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