Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung von Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-1089fa8f-211e-4e07-b6f3-f8c9fad7ee6c1
Bestellsignatur: StAWü, Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 264
Archivische Altsignatur:

Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 1348 März 10

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Gottfried ("Gotzo") Richenschin und seine Ehefrau Gerhus, Bürger zu Würzburg, verkaufen aus zwingenden Gründen an Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten ihren Hof in dem Dorf Sulzdorf anstoßend an das Haus des Konrad Carnifex. Diesen Hof mit allen seinen Zugehörungen in Dorf und Gemarkung bewirtschaftet derzeit Heinrich Tangentlich zu Erbrecht ("ius hereditarium") gegen einen jährlichen Zins von 3 Malter Roggen ("siligo"). Die Verkäufer haben dafür von den Käuferinnen 20 Pfund Heller empfangen und zu ihrem Nutzen verwendet. Sie verzichten daher mit Mund, Hand und Halmwurf ("ore, manu et iactu calami") zugunsten der Käuferinnen auf den Hof, wie es Sitte ist. Außerdem versprechen sie, die Käuferinnen im Falle von Streitigkeiten wegen dieses Verkaufs vor dem Entzug ("evictio") des Hofes zu schützen und ihnen Währschaft ("warandia werschaft wlgariter dicta") zu leisten, wie dies bei Eigengütern im Lande Franken üblich ist. Dafür stellen sie ihnen als Bürgen den Priester ("sacerdos") Peter, ihren Sohn ("natus"), ihren Schwiegersohn ("gener") Wolflin und Heinrich Mullener. Sollte den Käuferinnen durch diesen Kauf an dem Hof ein Schaden oder Hindernis entstehen, dann sollen die Bürgen nach erfolgter Mahnung Einlager bei einem öffentlichen Wirt in der Stadt ("civitas") Würzburg zum Schaden der Verkäufer und ihrer Erben halten, bis alle Schäden und Hindernisse ausgeräumt sind. Bei Rückzug oder Tod eines Bürgen ist innerhalb eines Monats ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen, den auch die Käuferinnen akzeptieren. Andernfalls sollen sich die übrigen Bürgen solange ins Einlager begeben, bis ihre Zahl wieder vollständig ist. Die Verkäufer verzichten auf jegliche Rechtsmittel, um diesen Verkauf ungültig zu machen. Der Beständner ("colonus") Heinrich Tangentlich erklärt öffentlich, dass er den Hof künftig von den Käuferinnen zu Erbrecht innehaben wird. Er liefert ihnen dafür auf seine Kosten jedes Jahr 3 Malter guten Roggen, gemessen mit dem in Würzburg üblichen Maß, das Metze genannt wird, und zwar zwischen dem 15. August und dem 8. September ("infra duo festa, videlicet Assumptionis et Nativitatis, Marie virginis") in die Stadt Würzburg in einen Getreidespeicher, den man ihm dann anweist, oder an jeden anderen Ort im Umkreis von 2 Meilen um Sulzdorf. Die Bürgen bekennen sich zur Übernahme der Bürgschaft und der damit verbundenen Pflichten. Auf Bitte der Verkäufer, der Käuferinnen, der Bürgen und des Beständners siegelt der Offizial der Würzburger Kurie.


Aussteller: Gottfried Richenschin und seine Ehefrau Gerhus, Bürger zu Würzburg
Empfänger: Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten

Laufzeit: 1348 März 10
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pergament

Literaturhinweise:

Regest: Hoffmann, Himmelspforten, Nr. 282 S. 282f.
Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 399

Registerbegriffe

Ortsnamen: Würzburg, Bürger ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Äbtissin ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Konvent ; Würzburg, Einlager ; Würzburg, Maß ; Würzburg, Offizial ; Sulzdorf (Gde. Giebelstadt/Lkr. Würzburg), Hof ; Sulzdorf (Gde. Giebelstadt/Lkr. Würzburg), Dorf ; Sulzdorf (Gde. Giebelstadt/Lkr. Würzburg), Haus ; Sulzdorf (Gde. Giebelstadt/Lkr. Würzburg), Anlieger ; Sulzdorf (Gde. Giebelstadt/Lkr. Würzburg), Beständner ; Sulzdorf (Gde. Giebelstadt/Lkr. Würzburg), Gemarkung
Personennamen: Richenschin, Gottfried, Würzburg, Bürger ; Richenschin, Gerhus, Würzburg, Bürger ; Richenschin, Peter, Priester ; Carnifex, Konrad, Sulzdorf ; Tangentlich, Heinrich, Sulzdorf ; Wolflin ; Mullener, Heinrich
Sachbegriffe: Bürger, Würzburg ; Äbtissin, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Konvent, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Hof, Sulzdorf (Gde. Giebelstadt/Kr. Würzburg) ; Dorf, Sulzdorf (Gde. Giebelstadt/Kr. Würzburg) ; Haus, Sulzdorf (Gde. Giebelstadt/Kr. Würzburg) ; Anlieger, Sulzdorf (Gde. Giebelstadt/Kr. Würzburg) ; Beständner, Sulzdorf (Gde. Giebelstadt/Kr. Würzburg) ; Gemarkung, Sulzdorf (Gde. Giebelstadt/Kr. Würzburg) ; Einlager, Würzburg ; Maß, Würzburg ; Offizial, Würzburg

Überlieferungsgeschichte

Registratursignatur/ Aktenzeichen: S 1 (17. Jh.)<BR/>sub Himelpforten lit. S (18. Jh.)<BR/>registrata in libro Himelpforten fol. 147 (18. Jh.)<BR/>Nro. 267 (18. Jh.)