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A: Fb. Gabriel E S: A Fb. Gabriel E. stellt dem [gest.] eichstätt. Domherrn Karl von Absperg eine Urkunde über einen jährlichen Zins (Ewiggeld) von 32 1/2 fl rh (Hauptgut 650 fl rh) aus, die die Verschreibung des gest. Fb. Wilhelm E. über einen jährlichen Zins von 65 fl rh ersetzt.
Die vermutlich erst nach dem Tod des Karl von Absperg (gest. 20. Februar 1521) angefertigte Urkunde entstand im Zusammenhang mit Eichstätter Urkunden 1521/IV/27 (2) und wurde nach Streichung des einvnd der Datierung, d.h. nach einer Rückdatierung auf das Jahr 1520, vom Fb. besiegelt, später ungültig gemacht. Möglicherweise lag eine Vereinbarung mit den Testamentsvollsteckern vor.
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