| Betreff: |
Ffriderich, herczog von Deck gibt als Richter des kaiserlichen Gerichts zu Nürnberg im Namen des Königs Wenczeslawes Gerichtsurteil auf die Klage Sebolt Seibot und Simon Vogt von Wendelstein gegen den Pfarrer Ulrich Sperrer zu Wendelstein und die Widemuntertanen zu Wendelstein, Rebersreut und Rötenbach, dass sich letztere ihrem Gericht entgegen und sie dadurch einen Schaden von 100 Mark Silbers erlitten hatten. Auf die Antwort der Widemleute, dass sie ihre Zugehörigkeit zum Gerichte der Kläger wohl kännten und sich dem, nur durch ihre Herrschaft gezwungen, entzogen hatten der Schaden aber nicht so groß sei, fällen die Ritter als Urteiler des Landgerichts das Urteil, dass die Widemleute ihr Gericht bei den Klägern suchen sollten, und dass sie dies an Eides statt dem Richter in die Hand geloben sollten. - Vidimiert.
|