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Gerichtsbrief des Landgerichts zu Grayspache (Landrichter: Chunrad Graf zu Werdenberg) in Sachen des Landgerichts selbst gegen das Deutsche Haus zu Ellingen (Hauskomtur Rudolf Fetzer) wegen Schadensersatz, weil das Deutsche Haus 1. ohne des Landgerichts Willen einen Graben um das Dorf Ellingen gemacht, 2. Nutzung und Espan (Weide) eingefangen und darauf Weiher angelegt und 3. unberechtigt etliche Fischweide sich angeeignet hat. Darnach war ad 1. das Deutsche Haus berechtigt, für 2. udn 3. wird die Klage ebenfalls abgewiesen, da der Vertreter des Deutschen Hauses bereit war zu beeidigen, dass es sich nur um Nutzung an einer Fischweide von eigenen Untertanen, die entschädigt wurden, gehandelt hat. - Vertreter der Klage: die Brüder Wirich d.J. und Jobs v. Treuchtlingen. - Siegler: das Landgericht Graisbach.
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