Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Staatsarchiv Würzburg |
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| Kapitel-Bezeichnung: | Einzelregestierung von Urkunden |
| URN: | urn:nbn:de:stab-13492da6-e0a4-4db0-aee7-dbc419764d052 |
| Bestellsignatur: | StAWü, Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 124 |
| Archivische Altsignatur: |
Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 1313 März 2 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Der Würzburger Bürger Otto von Versbach verkauft an Äbtissin und Konvent des Klosters St. Afra außerhalb der Stadtmauern von Würzburg einen jährlichen Zins von 10 Schilling gängiger Pfennige, zahlbar jeweils am 11. November ("in festo beati Martini"), von 6 Joch Feldacker ("agri campestres") an einem Stück beim Kloster St. Afra an dem Ort genannt in der Trenke neben einem Acker des Würzburger Bürgers Hermann von Herrnzinken und einem Acker des Walter, Bäcker ("pistor") jenseits des Mains ("ultera Mogum") [in Würzburg]. Er bekennt, dass er den Kaufpreis in Höhe von 5 Pfund Würzburger Pfennigen bereits erhalten und zu seinem Nutzen angelegt hat. Otto von Versbach verzichtet daher mit Mund, Hand und Halm ("ore, manu et calamo") auf diesen Acker und erhält ihn von den Käuferinnen zu Erbrecht ("iure emphiteotico") gegen Zahlung des verkauften Zinses zurück. Er verspricht, die Käuferinnen vor dem Entzug ("evictio") des Zinses zu schützen und ihnen Währschaft ("warandia wershaft wulgariter nuncupata") zu leisten wie dies für Eigengüter im Lande Franken üblich ist. Dafür stellt er ihnen die Würzburger Bürger Arnold Wolfolt und Konrad von Versbach als Bürgen. Sollte die Käuferinnen am Bezug des Zinses gehindert werden oder ihnen an dem Acker oder Zins ein Schaden zugefügt werden, dann sollen sich die Bürgen nach erfolgter Mahnung bei einem öffentlichen Wirt zum Schaden des Verkäufers ins Einlager ("obstagium") begeben bis alle Schäden und Behinderungen beseitigt sind. Bei Rückzug oder Tod eines Bürgen ist innerhalb eines Monats ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen. Andernfalls soll sich der andere Bürge ins Einlager begeben. Der Verkäufer oder seine Erben können den Zins um den ihnen bezahlten Preis zurückerwerben, und zwar vom gegenwärtigen Zeitpunkt bis zum 11. November und in den unmittelbar darauf folgenden 6 Jahren. Der Verkäufer verzichtet auf jegliche gerichtlichen oder außergerichtlichen Mittel zu Annullierung des Vertrages. Auf Bitte der beteiligten Parteien siegelt der Offizial der Würzburger Kurie. |
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| Laufzeit: | 1313 März 2 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Beschreibstoff: |
Pergament |
| Literaturhinweise: |
Regest: Hoffmann, Himmelspforten, Nr. 126 S. 154 |
Registerbegriffe
| Ortsnamen: | Würzburg, Bürger ; Würzburg, Kloster, St. Afra, Äbtissin ; Würzburg, Kloster, St. Afra, Konvent ; Würzburg, Kloster, St. Afra ; Würzburg, Acker ; Würzburg, Flurnamen ; Würzburg, Anlieger ; Würzburg, Bäcker ; Würzburg, Währung ; Würzburg, Offizial ; Main, Fluss ; Stetten (Stadt Karlstadt/Lkr. Main-Spessart), Pfarrer |
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| Personennamen: | Versbach, Otto von, Würzburg, Bürger ; Versbach, Konrad von, Würzburg, Bürger ; Herrnzinken, Hermann von ; Walter, Würzburg, Bäcker ; Wolfolt, Arnold, Würzburg, Bürger ; Eberstadt, Dieter von ; Ubelin, N., Stetten, Pfarrer ; Ubelin, Konrad |
| Sachbegriffe: | Bürger, Würzburg ; Äbtissin, Würzburg, Kloster, St. Afra ; Konvent, Würzburg, Kloster, St. Afra ; Acker, Würzburg ; Kloster, Würzburg, St. Afra ; Flurnamen, Würzburg ; Anlieger, Würzburg ; Bäcker, Würzburg ; Fluss, Main ; Währung, Würzburg ; Offizial, Würzburg ; Pfarrer, Stetten (Stadt Karlstadt/Kr. Main-Spessart) |
Überlieferungsgeschichte
| Registratursignatur/ Aktenzeichen: | sub Himelpforten (18. Jh.)<BR/>registrata in libro Himelpforten fol. 32 (18. Jh.)<BR/>Nro. 121 (18. Jh.) |
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