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Johann Graf zu Sp. [-Kreuznach] wird Mann des Walram Erzbischof von Köln (Colne) für 1000 Pfund Heller; dafür weist er 100 Pfund Heller auf das Dorf Langenlonsheim (Lons-) (a) an, die Johann und seine Erben, Grafen von Sp. und Herren zu Kreuznach (Crutzen.) (b) vom Erzbischof und seinen Nachfolgern zu Lehen empfangen sollen. Johann siegelt und bittet die Ritter (c)Konrad Sohn des + Konrad, Konrad Sohn des Wilhelm und Simon Brömser, alle von Rüdesheim (Rudins-) (d), um Mitbesiegelung, da auch sie Mannen des Erzbischofs sind. Diese bekunden, bei der Auftragung anwesend gewesen zu sein, und kündigen ihre Siegel an. (a) "Lonß-" B und C. (b) "Cruzennach" B und C. (c) die Ritter Ausf. den Ritter A, B und C. (d) "Ruderß-" B; "Rudes-" C. (e) "dirre brieff..." B; "dirre brieff ist gegeben im sand.." C.
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