| Enthält-/Darin-Vermerke: |
-im Sommer dürfen jüdische Leichen nicht vor 24 Stunden an heissen Tagen und nicht vor 30 Stunden an minder heissen Tagen beerdigt werden; -Ausnahmen: schneller werden Leichen beerdigt in Fällen, in denen die Todesursache eine ansteckende Krankheit etc. war; -Angebot an die Judenschaft, auf ihrem Friedhof ein Leichenhaus, in dem Leichen früher beigesetzt werden können, zu errichten; -Strafen; -Regelung für die Residenzstadt Aschaffenburg; -Berichte über die Begräbnisstätten der Juden.
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