Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Amberg
Kapitel-Bezeichnung: Jahre 1500-1524
URN: urn:nbn:de:stab-1c96c4c5-76bd-499a-b2b5-4ccd22279f8c6
Bestellsignatur: StAAm, Fürstentum Obere Pfalz, Kloster Michelfeld Urkunden 360
Archivische Altsignatur:

BayHStA, KU Michelfeld 1501 September 7

Beschreibung des Archivales

Betreff:

A: Markgraf Friedrich von Brandenburg, Herzog zu Stettin und Pommern, Burggraf zu Nürnberg

S: A

E: Abt Friedrich des Klosters Michelfeld einerseits und Rat und Bürgermeister der Stadt Pegnitz andererseits

Betreff: Schiedsbrief in folgenden Irrungen:

1) Für die zwei Drittel am Zehnt zu Pegnitz, die der Abt zu Michelfeld besitzt, soll er der Stadt jährlich 2 Gulden rhein. für Zins und Steuer bezahlen. Vom Drittel des Schedners an diesem Zehnt soll die Stadt Pegnitz jährlich einen Gulden für Zins und Steuer nehmen.

2) Die Inhaber der zwei Stadel, die auf denjenigen Äckern, von denen der Zehnt dem Abt zusteht, erbaut sind, sollen dem Abt jährlich jeweils 2 Pfennige als Zehnt geben.

3) Von dem Weiher, den Jorg Wagner auf einem Acker geschüttet hat, soll dieser jährlich 3 Pfennige dem Abt und dem Schedner als Zehnt geben.

4) Bezüglich des kleinen Zehnts soll der Abt künftig für ein Zehnthuhn 2 Pfennige und für einen Zehntkäse 3 Pfennige nehmen.

5) Der Ochse soll so gehalten werden, wie es bisher gschehen ist.

6) Der Abt soll nicht schuldig sein, den "Pern" (Schweinsbär?) zu halten.

7) Dem Abt wird der Gebrauch des Fischwassers in der Pegnitz beginnend vom Loch bis zum Rosenhof und in der Altach zugestanden.

8) Wegen des Viehtriebs derer von Brun (Bronn, Lkr. Pegnitz) und Weidensees (Lkr. Pegnitz) sollen Erkundigungen eingezogen und dann ein "nachbarlicher und leidlicher Entscheid" getroffen werden.

9) Wegen der Irrung über den Zaun und die Feldung samt dem Brücklein sollen eine Besichtigung erfolgen und dann beide Teile gütlich vertragen werden.

10) Bezüglich des Angers bei Brun (Bronn, Lkr. Pegnitz) hat der Abt bewilligt, seinen Schäfer anzuweisen, nicht mehr "gefährlicher Weise" darüber zu treiben.

11) Wegen der aus den Äckern gemachten Wiesen und wegen der Reutäcker soll auf Bitte des Abtes eine Besichtigung erfolgen und sollen auch diejenigen gehört werden, die es antrifft.

12) Der "Fach" gegenüber dem Wagner soll auch besichtigt und dann darüber gehandelt werden. Dazu hat der Abt verwilligt, es ohne Schaden halten oder gar abtun zu wollen, wo es "gefährlich oder schädlich zu sein erkannt wird".

13) Der Steckenpühel soll auch besichtigt werden.

14) Wegen des Zehnts von des Trautners Äckern sollen die Alten gehört und dann entschieden werden, wohin der Zehnt folgen soll.

15) Die neu gerodeten Äcker bei dem Schloss Böheimstein sollen auch besichtigt werden, wobei die zehntbaren auch künftig zehntbar und die unzehntbaren unzehntbar bleiben sollen.

Äußere Beschreibung:

Äußere Beschreibung: Or., Perg., deutsch.

Laufzeit: 7. September 1501
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Bilder: 2 Bilder

Überlieferungsgeschichte

Provenienz:

Fürstentum Obere Pfalz, Kloster Michelfeld Urkunden