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Grundriss des Erdgeschosses eines Gebäudeteiles auf dem Areal des Pflegschlosses Wildshut Art: Grundriss Darstellungsmethode: Grundriß Maßstab: 30 Schuh = 25,7 cm Dargestelltes räuml. Thema: die erforderlichen Veränderungen für die Zwecke einer Registratur Aussagen des zugehörigen Schriftguts: In den Akten wird die Notwendigkeit betont, einen geeigneten Registraturraum zu errichten, wo erstens das Schriftgut feuersicher und zweitens in der entsprechenden Ordnung aufbewahrt werden könne. Bei dem dafür vorgesehenen Raum zu ebener Erde ergäben sich nun folgende Schwierigkeiten: 1. sei in dem bisher als Gesindestüberl verwendeten Raum ein Ofen zum Heizen und Backen, der abgebrochen und in der danebenliegenden Küche neu aufgebaut werden müßte; 2. habe dieses Gelaß außer für die Ehehalten auch als Warteraum für die Untertanen bei Gerichtsverhören gedient und sollte dafür auch weiterhin zur Verfügung stehen; 3. habe man wegen der Lage tief im Erdboden eine "Dimmung" beobachtet. Gerade wegen letzterem Punkt hätten die Bauleute abgeraten, das Registraturzimmer zu ebener Erde einzurichten. Allerdings reduzierten sich die Kosten beim Bau zu ebener Erde von 332 Gulden, 40 Kreuzern auf 224 Gulden, 48 Kreuzer. Der Pflegsverweser plädiert gegenüber dem Kurfürsten, daß die teurere, aber für die Erfordernisse der "Schreiberei" geeignetere Variante des Ausbaus im oberen Stockwerk vorzuziehen sei. Historisches Territorium: Gericht Wildshut (bis 1779) Modernes Territorium: Oberösterreich
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