| Betreff: |
Herzogliches Hofgerichtsurtheil in dem Rechtsstreit zwischen weiland Veronika v. Maxelrhein geb. v. Pienzenau, jetzo deren Erben als Klägern u. Georg, Adam, Hanns Veit u. Hanns Wilhelm v. T. als Beklagten, daß gemelten Frauen Klägerin u. Erben ihrer Uranfrau weiland Ursula v. Pienzenau geb. v. Torring in dem am Pfinztag nach Jakobi 1486 von sich gegebenen Verzicht vorbehaltner Wiederfall u. Regress zu väterlichen, mütterlichen u. weiland Seifrieden v. Torring ihres Vettern seel. gebührenden Erb eröffnet sei u. deswegen die Beklagten ihren Klägern diese Angebührnis samt allen Kräften zu restituiren schuldig, jedoch von libellirten weiland Christoffs v. Torring Erbtheil zu absolvieren seien. München, 12. März (Orig.). 1579
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