Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Staatsarchiv Nürnberg |
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| Kapitel-Bezeichnung: | Lochner von Hüttenbach, Urkunden |
| URN: | urn:nbn:de:stab-1e40a0e6-b75a-4c61-be4f-74bb65fd16368 |
| Bestellsignatur: | StAN, Lochner von Hüttenbach, Urkunden 30 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Pangratz Lochner zu Hüttenpach und Wintterstein verschreibt gemäss der Heiratsabrede v. 27. Juli 1528 seiner Hausfrau Anna, Hainrich Stiebers selig zu Rabeneck Tochter, die 400 fl. Zugeld, 400 fl. Gegengeld und 200 fl. Morgengab, insgesamt 1000 fl. mit 100 fl. jährlicher Nutzung auf nachstehenden Gütern: 35 fl. auf dem Zehent zu Hittenpach, lehen vom Hl. römischen Reich, gemäss des Lehenbriefes von Kaiser Karl (V.), den er seiner Hausfrau übergibt; die übrigen 65 fl. auf seinen Lehengütern zu Hittenpach, die von Markgraf Jorgen zu Brandenburg und seinem Pflegsohn Markgraf Albrecht des Burggrafentums zu Nürnberg wegen zu Lehen rühren, deren Lehenbrief er gleichfalls seiner Hausfrau zustellt. Da beide Briefe 1400 fl. in sich halten, sollen sie beide mit 1000 fl. abgelögt werden können. Die verschriebenen Güter sind: Lanng Hanns mit seinem Hof zu Hüttenbach, der bei dem Sitz liegt; der Kalt Hof, von dessen Gült der Frühmesse zu Puhel 1 Sumer Korn, ½ Sumer Haber, 1 Fastnachthenne und 1 bömischer Groschen oder 10 Pfennig zustehen; der Bader von der Badstuben, wovon seine Hausfrau die Hälfte, der Besitzer der andern "Kemmanten" die andere Hälfte haben soll; Eberlein Thumer; Hanns Thummer Bäck; Bartel Kramer; Hanns Wontel zum Genshoff; Hanns Fingerhuter; Linhart Bratdel; Hanns Pairs Wittfrau; Hanns Gebhart von der Schmiede; zu Oberndorf Haintz Pingotz; die halbe Wiese der Prugel genannt; der grosse Garten samt Wiesmat hinter dem Schloss, den die Hausfrau ganz nützen soll; der Graben um das Schloss samt den 5 kleinen Weihern am grossen Garten gelegen, die die Hausfrau und ihre Linder miteinander besitzen und miteinander fischen sollen. Vermacht ihr ferner die untere Kemenate neben dem Gewölb auf der rechten Hand, da man über die Schlossbrücke hineingeht, samt dem untern Gewölb an der Mauer und dem Keller daneben, so durch die steinern Stieg hineingeht. Da ein anderer Keller daneben liegt, in den man aus dem ersten Keller geht, der zum Teil unterm Turm liegt, soll der Benützer der anderen Kemenaten aussen im Hof durch den Turm eine Thüre hineinbrechen lassen, sodass er aus= und eingehen kann. Legt man Fässer mit Wein oder Bier in diesen Keller, soll seine Hausfrau dies durch ihren Keller geschehen lassen. Ferner soll sie alle Gemächer im Turm zur Hälfte nutzen dürfen; mit dem geplanten Viehhaus samt Stadel soll sie nichts zu tun haben, bedarf sie eines Viehhauses, so soll sie das Gut im Judengarten samt dem Gärtlein, das der Reblin gewesen, zu einem Viehhaus machen, bedarf sie eines Stadels, sollen sie zu gleichen Teilen einen bauen und ihn ihr ganz überlassen. Bau= und Brennholz darf sie aus einem ihr zugewiesenen Hieb der Hüttenbacher Wälder schlagen. - Siegler: Der Aussteller |
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| Äußere Beschreibung: |
Äußere Beschreibung: Orig. Perg. mit 2 Siegeln, das des Philipp Lochner fehlt. |
| Laufzeit: | 1535 September 1 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Ausstellungsort: | Hüttenbach |
Überlieferungsgeschichte
| Provenienz: |
Lochner von Hüttenbach, Urkunden |
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