| Betreff: |
Papst Urban VI. bevollmächtigt Philipp Bischof von Ostia (Ostien.), Legaten des Heiligen Stuhls, der in dieser Eigenschaft die Königreiche Frankreich (Francie), Böhmen (Boemie), Navarra (Navarre) sowie Teile Deutschlands (Alamannie), Flanderns (Flandrie), Lüttichs (Leodie), Lothringens (Lotharingie) sowie das Herzogtum Bar (Baren.) in Geschäften der Römischen Kurie bereisen soll, Äbten, Königen, Königinnen, Fürsten, Markgrafen, Landgrafen, Grafen, Vizegrafen und anderen Standespersonen Geschlechts zu erlauben, Tragaltäre mit der gebührenden Ehrfurcht mit sich zu führen und an geeigneten Orten durch ehrenhafte Geistliche die Messe feiern zu lassen. Die Begünstigten sollen so zu größerer Verehrung gegenüber dem Papst und der Römischen Kirche gelangen.
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