Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Staatsarchiv Würzburg |
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| Kapitel-Bezeichnung: | Einzelregestierung von Urkunden |
| URN: | urn:nbn:de:stab-21ad415f-3e3c-4b87-9b8c-0a95da29b3db8 |
| Bestellsignatur: | StAWü, Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 338 |
| Archivische Altsignatur: |
Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 1362 März 21 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Der Edelknecht Eberhard von Randersacker genannt von Michelfeld ("Michefelt") und seine Ehefrau Agnes ("Nese") verkaufen an Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten bei Würzburg ihren Werd ("wertt") unter dem Karrenpfad ("Kerrenpfet") bei dem Main oberhalb der Heidingsfelder Fähre ("var"). Der Werd stößt unten an den Werd des Goppolt von Randersacker und oben an die Gemeinde Randersacker und ist ungefähr 38 Gerten lang. Die Verkäufer haben dafür von den Käuferinnen 13,5 Pfund Heller erhalten und zu ihrem Nutzen angelegt. Sie verzichten daher mit Mund, Hand und Halm, wie es Sitte ist, auf den Werd, übergeben diesen den Käuferinnen und setzen das Kloster in seinen Besitz. Sie geloben die Leistung von Währschaft nach Eigengüterrecht und stellen den Verkäuferinnen dafür als Bürgen Eberhard von Randersacker, den Vetter des Verkäufers, und Johannes Furer von Randersacker. Wird der Werd dem Kloster streitig gemacht, dann sollen die Bürgen auf Mahnung durch die Verkäuferinnen bei einem öffentlichen Wirt in Würzburg solange in eigener Person Einlager halten oder dafür ein Pferd abstellen, bis alle Streitigkeiten durch die Verkäufer ohne Schaden für die Käuferinnen ausgeräumt worden sind. Bei Rückzug oder Tod eines Bürgen ist innerhalb von vier Wochen ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen. Andernfalls soll sich der andere Bürge ins Einlager begeben, bis dies erfolgt ist. Nicht mehr leistungsfähige oder verstorbene Pferde sind durch den betroffenen Bürgen zu ersetzen. Die Verkäufer verpflichten sich, ihre Bürgen ohne deren Schaden aus der Bürgschaft zu lösen, den Verkauf in allen Punkten einzuhalten und mit keinerlei gerichtlichen oder außergerichtlichen Mitteln dagegen vorzugehen. Die Bürgen bekennen sich zur Übernahme der Bürgschaft und aller damit verbundenen Pflichten. Auf Bitte der Verkäufer und ihrer Bürgen siegelt der Offizial, Richter des geistlichen Gerichts vor der Roten Tür in Würzburg, mit. |
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| Äußere Beschreibung: |
S 3: Eberhard von Randersacker; an Pergamentstreifen anhängend, besch. |
| Laufzeit: | 1362 März 21 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Beschreibstoff: |
Pergament |
| Literaturhinweise: |
Regest: Hoffmann, Himmelspforten, Nr. 357 S. 348 |
Registerbegriffe
| Ortsnamen: | Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Äbtissin ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Konvent ; Würzburg, Einlager ; Würzburg, Offizial ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Werd ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Flurnamen ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Gemeinde ; Randersacker (Lkr. Würzburg), Einwohner ; Main, Fluss ; Heidingsfeld (Stadt Würzburg), Fähre ; Hopferstadt (Stadt Ochsenfurt/Lkr. Würzburg), Einwohner |
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| Personennamen: | Randersacker von Michelfeld, Eberhard von ; Randersacker von Michelfeld, Agnes von ; Randersacker, Goppolt von ; Randersacker, Eberhard von ; Furer, Johannes, Randersacker ; Kelner, Friedrich, Hopferstadt ; Seligmann, Heinrich, Randersacker ; Henning in den Garten, Johannes, Randersacker ; Jop, Heinrich, Randersacker ; Sigelin, Dietrich, Randersacker ; Beier, Konrad, Randersacker |
| Sachbegriffe: | Äbtissin, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Konvent, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Werd, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Flurnamen, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Fluss, Main ; Fähre, Heidingsfeld (Stadt Würzburg) ; Gemeide, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Einwohner, Randersacker (Kr. Würzburg) ; Einlager, Würzburg ; Offizial, Würzburg ; Einwohner, Randersacker (Kr. Würzburg) |
Überlieferungsgeschichte
| Registratursignatur/ Aktenzeichen: | sub Himelpforten Lit. R (18. Jh.)<BR/>registrata in libro Himelpforten fol. 333 (18. Jh.)<BR/>Nro. 346 (18. Jh.) |
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