Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1651-1700
URN: urn:nbn:de:stab-22e12ae4-ae87-4c9f-ba14-9b755d2619192
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 3142
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 2365 (1676 VII 15)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Maria, Witwe des Hannß Voglmayr am Voglhof, und die Kinder aus dessen 1. Ehe mit Christina, nämlich Susanna, Hausfrau des Tobiaß Hoffpaur zu Andorf, Rosina, ledig und schon vogtbar, Jacob, Maria und Sophia bzw. deren gerichtlich bestellte Vormunde Geörg Räckh zu Hochenbichl und Wolff Rädl zum Rädler, desgleichen die Kinder aus ihrer Ehe, nämlich Bernhardt, Margaretha, Magdalena und das noch im Mutterleib befindliche Kind bzw. deren Vormunde Sebastian Auer zu Au und der vorgenannte Thowiaß Hofbauer treffen folgenden Vergleich über das väterliche Erbe am Voglmayrgutt am Voglhoff, das 2 Viertel Acker halb Erbrecht, halb Leibgeding ist und den Aylhaußerischen Lehnsinhabern grundherrlich unterworfen, weiters ein Drittel aus einem Viertel Acker im Themelbaurn Güttl zu Dänrath, lehnbar von der fürstl. Passauischen Herrschaft Starnberg, und den von der Grafschaft Orttenburg zu Lehen gehenden halben Zehnten im Baurngutt zu Rhein, nachdem der verstorbene Voglmayr schon vor etlichen Jahren seinem nunmehr 9jährigen Sohn Jacob aus 1. Ehe das halbe Voglmayrgutt zu Leibgeding verkauft hat:

1. Die Witwe und die Kinder überlassen Jacob auch den anderen halben Teil des genannten Gutes und das Themelbaurngutt zu Danräth, darum auch die vorhandenen Schulden von 1170 fl 50 kr und die vorhandene Haus- und Baumannswaltung und haben alljährlich Rechnung zu legen.

2. Die Witwe erhält das ihr laut Heiratsbrief vom 15. Juni 1671 zustehende Heiratsgut von 300 fl und ihre Fertigung, einen der gleichartigen Kinderanteile mit 213 fl, den im Heiratsbrief festgesetzten Austrag und dazu die Nutznießung des Zehnten zu Rhein Zeit ihres Lebens. Von den ihr zustehenden 513 fl bleiben jedoch 200 fl ohne Verzinsung beim Gut liegen, solange der Austrag erfolgt. Auch vom Getreide gebührt ihr der entsprechende Anteil.

3. den 7 Kindern und dem noch nicht Gebornen gebühren vom väterlichen Erbe je 213 fl, die der Vormund des Jacob innerhalb eines Jahres auszuzahlen hat oder die entsprechend landesüblich zu verzinsen sind.

4. Die Schulden haben Jacobs Vormund ohne Witwe und die anderen Kinder zu bezahlen.

5. Alle Interessenten haben die durch den Vertrag entstehenden Unkosten gemeinsam zu tragen, ebenso die Kosten für die Belehnung mit dem Zehnten zu Rhein. Bis der Vertrag voll erfüllt ist, muss eine Spezial-Hypothek auf Jacobs Hab und Gut verschrieben werden.

Der Vertrag wird gleichlautend in 3 Exemplaren ausgefertigt.

S: Hr. Johan Ferdinandt Albrecht G. von Preißing, G. und Hr. der Grafschaft Orth am Traunsee, Frhr. von und zu Alten Preyßing, Hr. der Herrschaft Acholming, Moß, Nießling, Kurzen und Langen Ißerhouen auf Zulling, Harburg, Grosßen Cöln und Grienbach, röm. kaiserl. und kurf. bayer. Kämmerer, Regimentsrat zu Burghausen, Hauptmann und Landrichter zu Scherding, des fürstl. Hochstifts Freyßing Erbschenk und Gemeiner Landschaft Unterlands mitverordneter Landsteurer Rentamts Landtshuett.; SBZ: Wolff Käppel zu Oberstorff, Michael Herner zu Braidenberg.

Laufzeit: 1676 Juli 15
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pap.

Registerbegriffe

Ortsnamen: Voglhof (Gde. Altschwendt, Bz. Schärding, OÖ) ; Rien (Gde. Altschwendt, Bz. Schärding, OÖ)

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

glz. Abschr.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden