Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Bayerisches Hauptstaatsarchiv |
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| Kapitel-Bezeichnung: | 1401-1450 |
| URN: | urn:nbn:de:stab-23003113-59a2-47af-b9c4-e1c967d23ce58 |
| Bestellsignatur: | BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 1003 |
| Archivische Altsignatur: |
Sp. U 1017 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Johann Erzbischof von Mainz (Mentze), des Heiligen Römischen Reiches Erzkanzler in deutschen Landen, bekundet, mit Wissen und Willen des Domdekans Eberhard und des Domkapitels zu Mainz einen Pfandvertrag mit dem Raugrafen Otto, Herrn zu Neu- (Nuwen) und Altenbamberg (Altenbeymburg), geschlossen zu haben. Dieser hat Erzbischof und Erzstift ein Viertel von Burg und Tal Neu-Bamberg für 1600 Gulden versetzt nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunden. Johanns Verwandter (neve) Simon Graf zu Sp. und Vianden besitzt ebenfalls ein Viertel von Burg und Tal Neu-Bamberg zu Pfand; er hat es von den Vorfahren Ottos erhalten. Die seinerzeit für Simon ausgestellten Urkunden bleiben in Kraft. Der Erzbischof wird den Grafen in seinem Anteil nicht behindern. Die Erzbischöfe haben auf Dauer der Pfandschaft den Burgfrieden zu beschwören entsprechend der Burgfriedensurkunde, die Raugraf Otto und Graf Simon einander ausgestellt haben. Kein erzbischöflicher Amtmann soll auf das Schloß gelassen werden, der diesen Burgfrieden nicht gegenüber Simon und seinen Erben beschworen hat; dies gilt umgekehrt für Simon und alle anderen, die dort Anteile haben. Der Erzbischof hat das beschworen; er siegelt (1). Der Domdekan Eberhard und das Domkapitel geben ihre Zustimmung und versprechen, sich daran ebenfalls zu halten, wenn der Erzbischof verstorben ist. Kein neuer Erzbischof soll zum Erzstift kommen, der nicht diese Urkunde bestätigt hat. Sie kündigen das Kapitelsiegel an (2). |
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| Laufzeit: | 1408 Mai 7 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Bilder: | 3 Bilder |
| Ausstellungsort: | Nieder-Olm |
Überlieferungsgeschichte
| Provenienz: |
Grafschaft Sponheim Urkunden |
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