| Betreff: |
Gottfried Harscher, Domdekan zu Augsburg, Johannes Kautsch, Domkustos und Generalvikar des Peter (von Schaumberg), Bischof von Augsburg, Johannes Wildsgefert, Dompfarrer zu Augsburg, Leonhard Gessel, Domherr zu Augsburg und Johannes Gossold, Lizentiat der Rechte, entscheiden in den verschiedenen Streitigkeiten zwischen der Äbtissin und Konvent von Kloster Neuburg und Konrad Ruttenauer, dem Pfarrer der Kirche Unsere Liebe Frau zu Neuburg. Im einzelnen wird festgelegt, daß der Pfarrer und der Wochner jeweils nur auf ihren eigenen Altären Messe halten und die Einnahmen daraus erhalten dürfen, desweiteren wie die Zahlung verschiedener Zehentabgaben zu erfolgen hat, zudem muß die Äbtissin dem Pfarrer von allen gestifteten Jahrtagen Kenntnis im einzelnen verschaffen und soll außerdem dafür sorgen, daß das in der Kirche fehlende Brevier von den Einnahmen zur Verfügung gestellt wird. Die silberne Monstranz, die der Pfarrer zur Aufbewahrung anvertraut bekommen hat, soll zusammen mit den anderen Kleinodien in der Küsterei des Klosters aufbewahrt werden (... vase argenteo quod sibi plebanus datum allegat per dominum dominantem pro conservando ... cum reliquis clenodijs et reliquijs remanere debeat in Custodia Monasterij). Zuletzt wird die Äbtissin verpflichtet den Friedhof verschlossen zu halten, damit keine Tiere hineinkommen können (quod Bestie decetero ibi non valeant subintrare) und wenn der Pfarrer das Salve regina singen lassen will, so darf er läuten lassen und von der Äbtissin nicht daran gehindert werden. S: Generalvikariat zu Augsburg
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