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Johann Sandthofer, Ratsherr zu Burglengenfeld, und seine Frau Katharina, setzen dem Jonas Luckhenberger, Landgerichtsschreiber und kaiserlicher Notar daselbst, welcher ihnen zur Erkaufung eines Hammersgutes in der kurfürstlichen Pfalz 100 fl. rheinisch (a 15 Batzen oder 60 xr) Darlehen gewährt hat (jährlich mit 5 fl. zu verzinsen) zu Pfand ihren Garten neben dem Friedhof bei St. Georgen und gegenüber der Ziegelhütte an Wolf Albrecht Dietzes, fürstlicher Ungelters Garten stoßend, und übergeben ihn zur Nutznießung unter Verpflichtung der Instandhaltung von Zaun und Thor innerhalb 6 Jahren. Anweiser: Nikolaus Reinhardt, Bürger und Landgerichtsprokurator zu Burglengenfeld. Siegler: Stadt Burglengenfeld. Siegelbittzeugen: Paul Zereisen und Hans Hockel, Bürger zu Burglengenfeld.
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