Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelaufnahme Akten
URN: urn:nbn:de:stab-2658b07f-d3cd-4b8f-a26e-96c2c56a512f5
Bestellsignatur: StAWü, Mainzer Verordnungen

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Bestimmungen über die Kirchhöfe (Friedhöfe) und die Aufgaben der Totengräber.

Enthält-/Darin-Vermerke:

-Norm für die Tiefe der Gräber;

-Ausgraben der Toten frühestens nach 6 Jahren;

-Beinhäuser sind aufzulösen;

-in der Regel müssen alle Kirchhöfe mit Mauern umgeben werden;

-bei Nacht müssen ihre Türen verschlossen sein;

-der Missbrauch unmäßiger Trauerfeiern, die in Zechgelage ausarten und das gesamte Erbe kosten, wird untersagt;

-der Brauch, besonders auf Kindergräbern aufwendige papierne Kronen und "Scheppeln" (um den Kopf gewundener Bandschmuck für Mädchen, ursprünglich Blumenkranz) zu legen, was oft die Vermögensumstände der Familien überschreitet, soll durch ausleihbare dauerhafte Kronen, die auf Kosten des Kirchenfonds anzuschaffen sind, eingedämmt werden.

(2 Ex. aus Aschaffenburger Archivreste, Fasz. 352)

Laufzeit: 1805 August 5
Sprache: ger
Gattung: Akten

Registerbegriffe

Sachbegriffe: Friedhöfe ; Totengräber ; Beerdigungen, Auswüchse

Überlieferungsgeschichte

Provenienz:

Mainzer Verordnungen