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Walther v. Cronberg, Administrator des Hochmeistertums etc., und die Reichsstadt Dinckelspuell nehmen hinsichtlich der zwischen der Stadt und dem zum Deutschen Haus in Nürnberg gehörigen Amt Du{e}nckelspuell (vertreten durch Wilhelm v. Neuhausen, Komtur zu Nürnberg und Ellingen sowie Landkomtur der Ballei Franken) schwebenden Streitigkeiten, den durch Verordnete - Georg v. Knorringen, Komtur zu Virnsperg, Gregor Spiess, Sekretär des Deutschmeisters, Jacob Müller und Hans Trochsel, beide Ratsbürger und alte Bürgermeister zu Dinkelsbühl - vorgeschlagenen Vergleich an. Demnach soll u.a. der Vogt des Deutschen Ordens fortan an dem Wein, den er kauft, das Visier- und Schrottergeld, dann von dem Wein, den er kauft, den er in der Stadt ausschenkt, das Ungeld geben, das Ordenshaus der städtischen Feuerbeschau unterliegen, Getreide, Bauholz und anderes nur insoweit, als es zu des Ordenshauses Notdurft gebraucht wird, zollfrei sein. Die Diener und Knechte des Hauses sollen für die Zeit ihres Aufenthaltes in der Stadt dieser Treue schwören. Den Schäfern des Dinkelsbühler Spitals zu Birsbach wird der Trieb durch die Gründe des Deutschordensmüllers zu Kunrode und dem Marthes Rosser der Durchgang zu seiner Schleifmühle gestattet; der Müller zu Kunrode darf nur unter den Rädern, mit der Hand und zu seiner Haus Notdurft in der Retse bei Kunrode fischen. Ferner wird verabredet, dass der Vogt den neuen Weg samt Brücke, der durch die Weiheranlage bei Weidelbach nötig geworden ist, unterhalten, die Stadt wegen des beim Weidelbarer Aufruher abhanden gekommenen Geldes eine Untersuchung anstellen und Mathes Rossers Weiherlein zugeschüttet werden soll. - Siegler: Walther v. Cronberg und die Stadt Dinkelsbühl.
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