Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1451-1500
URN: urn:nbn:de:stab-2b28fd57-2a76-4575-8c05-592402bc336c6
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 1089
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 481 (1464 VI 19)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt Passaw beurkunden im Streit zwischen G. Jorg von Ortenberg einerseits, Hr. Hainrich dem Nothafft zu Wernberg d. Ä. und seinen Söhnen Hainrich und Caspar andererseits und Hanns, Wilhalm und Eberhart, Söhne ihres verstorbenen Mitbürgers Peter von Pernaw drittenteils über die Herausgabe einer Lade und anderen Guts, die der verstorbenen G. Alram einst dem Peter von Pernaw zu treuen Handen in Verwahrung gegeben hatte, die darüber geführten Verhandlungen:

Als Anwalt der Nothafft vertrat Andree Schwartznstainer, Pfleger zu Furstenegk, die Ansicht, dass das von G. Alram übergebene Gut einst von Fr. Ameley von Moy ihrem Bruder G. Alram zur Aufbewahrung anvertraut wurde, der es weitergab in der Meinung, dass man dieses einst nur dem geben solle, der ein Recht darauf habe. Es sollte darum die Lade aufgemacht und dann das, was denen von Orttenberg gehört, wie Privilegien, Regalia, Freibriefe usw., diesen übergeben werden, Kleinodien und anderes Gut, das der von Moy gehörte, sollte den Nothafften zukommen.

Namens des G. Jorgen erklärte Hr. Hanns vom Degenberg, G. Jorg sei nicht wegen den Nothafften vor Gericht gegangen, sondern wegen der Söhne des verstorbenen Peter von Pernaw und der von diesen verweigerten Herausgabe der Lade, die dem G. als rechten Erben im Mannesstamm ohne jede weitere Erkenntnis zustehe, wobei der frühere Gerichtsbrief mit den drei Fristen zu je 14 Tagen zur Verlesung kam.

Dagegen brachten die Notthafft ein Notariatsinstrument mit 2 Siegel und 2 Notarsunterfertigungen in lateinischer Sprache vor, das besagt, dass die von Moy Hr. Hainrichen den Notthafft d. Ä. und seine Söhne Hr. Hainrichen, Ritter, und Casparen bevollmächtigte, von Hr. Alram G. zu Ortenberg, ihrem Bruder, und dessen Erben oder wer sonst die nachbenannten Kleinodien und Güter erhalten hat oder besitzt, diese zu verlangen und an sich zu nehmen, nämlich etliche Kleinodien in Gold mit Edelsteinen, Spangen, Ketten, Pelzwerk und Frauenkleider aus Scharlach und Seide mit kostbarer Fütterung, und überdies ihr Heiratsgut und Erbteil, das ihr von Vater und Mutter und allen ihren Vorfahren zusteht, gleich welcher Art, einzufordern, notfalls auf gerichtlichem Wege. Darum wird nochmals die Öffnung der Lade und die Untersuchung des Inhalts gefordert. Was den von Orttenberg gehört, solle diesen übergeben werden, Kleinodien und anderes Gut von der von Moy entsprechend der erhaltenen Vollmacht dagegen ihnen, zumal die von Moy als Schwester des G. Alram von Vater und Mutter her ein nachgesippter Erbe ist, G. Jorg dagegen nur ein Vetter.

Daraufhin legte G. Jorg einen Brief des verstorbenen G. Vlrichen von Ortenberg, Domherrn zu Passau, ddo. 1424 Oktober 29 vor - der eingerückt wird - und stellt dazu fest, dass nun wohl die Lade zu öffnen und zwischen ihm und den Nothafften gegebenenfalls zu teilen wäre.

Hanns Pernawer erwiderte nun, dass dieser Brief nur besage, dass Kleinodien zu übernehmen und zu verwahren wären, nicht aber, ob dies auch geschehen sei.

Wegen der Vollmacht von der von Moy sei G. Alram einst beim Hofgericht des H. Ludwig (von Bayern) belangt worden und dabei ist entschieden worden, dass der G. nach altem Recht nur in der Grafschaft gerichtlich zu belangen sei. Darum sei genug vor Gericht verhandelt worden und es sei zu verstehen, dass man nun G. Jorgen zu seinem Recht kommen lasse.

Darüber ergab sich ein Wechselgespräch zwischen dem Schwartzenstainer und dem Pernawer über die Zuständigkeit des Gerichts, und Hanns Pernawer verlangte schließlich eine Entscheidung darüber, ob er die Lade einer Partei herausgeben solle oder nicht, nachdem G. Jorgen und Hr. Wolfgang von Walsee und dessen Frau, aber auch die Notthafft schriftlich und mündlich gefordert hätten, das Gut hinterlegt zu lassen bis zur Beendigung des Streites.

Da überdies der von Walsee bisher niemanden entsandt hatte, verlangten die Gebrüder nochmals einen Bescheid, wie sie sich weiter verhalten sollten, damit das Gut aus ihrer Gewalt komme und wem es gegeben werden soll, schließlich, dass sie deswegen nicht zu Schaden kommen.

Zum dafür anberaumten heutigen Termin erschien anstatt des G. Jorgen dessen Diener Hanns Morsperger, Pauls Sawrer vertrat Hr. Hainrich Notthafft und die Pernawer waren persönlich anwesend.

Es wurde dahingehend entschieden, dass die Parteien sich gütlich oder gerichtlich einigen sollten über ihr Vorgehen und dies schriftlich dem Rat mitteilen, worauf dann die Pernawer die Herausgabe zu vollziehen hätten.; S: Stadt Passau

Laufzeit: 1464 Juni 19
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Perg.

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Or.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden