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Vertrag zwischen dem Deutschen Orden und der Stadt Nürnberg über die Ausübung beider Religionen 1. in der St. Elizabeth Kapelle und zwar vor dem S. Thomas Altar darf täglich eine Viertelstune evangelischer Gottesdienst gehalten werden. - 2. während des katholischen Gottesdienstes in dieser Kapelle ist die Türe, die zur St. Jakobskirche hinüber führt, geschlossen zu halten, auch soll dieser Gottesdienst nur durch einen Ordenspriester, nicht aber durch Kapuziner, Jesuiten oder andere Mönche bzw. Ordenspersonen abgehalten werden. - 3. Die Kapläne und den Mesner bei St. Jakob unterhalt künftig die Stadt, während der Orden auf die Baulichkeiten und Gründe bei dieser Kirche verzichtet und dafür Getreideböden auf dem städtischen Unschlitthaus an der Pegnitz zum Gebrauch erhält u.a. mehr. - Auf Seiten des Ordens sind Vertragschließende der Administrator des Hochmeistertums Leopold Wilhelm Erzherzog zu Österreich, der Landkomtur der Ballei Franken und Komtur zu Ellingen und Nürnberg Georg Wilhelm v. Elckershaußen genannt Klippel, der Komtur zu Hailbronn, Adam Graf v. Wolckenstein, der Komtur zu Kapfenburg, Johann Conrad v. Liechtenstein, der Komtur zu Plumenthall, Johann Bernhard v. Metternich, der Komtur zu Winenden, Johann Adolph Lo{e}sch von Hilckerhausen, der Komtur zu Virnsberg und Ratsgebietiger Johann Wolff v. Partenheimb. - Siegler: Hochmeister, Landkomtur und Reichsstadt Nürnberg.
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