| Enthält-/Darin-Vermerke: |
-Einteilung in ärztliche, wundärztliche, hebärztliche (Geburtshilfe) und hilfliche Kunstverrichtungen ( I ) und Bemühungen ( II ); -Vergütung von Fahrkosten, Möglichkeit, statt Berechnung der ärztlichen Leistungen nach Taxe, ein Jahresgehalt für alle ärztlichen Leistungen eines Jahres auszumachen; -Strafen bei Überschreiten der Taxe; -Vertretung bei Abwesenheit oder Krankheit des Arztes; -Pflicht, ein Buch zu führen, in dem alle Visiten des Arztes einzutragen sind; -die armen Kranken ihres Bezirks haben die Ärzte unentgeltlich zu versorgen; -Bezug auf die Verordnungen aus den Jahren 1784,1788,1789,1790 -speziell zu den "Deserviten"-Rechnungen auf die Verordnungen vom 9.Februar 1784, 3.März 1788 und 26.April 1790.
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