| Betreff: |
Franz Albrecht Gobel von Hofgiebing, Regimentsrat und Landrichter in der oberpfälzischen Hauptstadt Amberg, erteilt auf Bitte von Egid Ströll und Georg Zintl, beide landgerichtische Untertanen zu Speckshof, eine beglaubigte Abschrift des von ihnen im Original vorgelegten, auf Pergament geschriebenen Gerichtsbriefes des kurfürstlichen Hofkastners und Landrichteramtsverwalters Eucharius Gaysler zu Amberg von 1560 Juli 30. Inhalt des inserierten Gerichtsbriefs: In ihrem Streit mit der Dorfgemeinde Traßlberg wegen Wunn und Weide hatten die Untertanen von Speckshof eine vom Amberger Landschreiber Hans von Feilsdorf besiegelten Brief vom 27. Februar 1471 vorgelegt, nach welchem die von Speckshof Wunn und Weide zu Altmannshof haben und berechtigt sein sollten, ihr Vieh bis zu dem Fleck, wo das Feld der Dorfgemeinde Traßlberg endet, sowie bis an die Holzwiese und oberhalb der Holzwiese bis an die Lohe und die Straße zu treiben. Da der Inhalt dieses Briefes mit dem Augenschein nicht mehr übereinstimmte und der Feldbau vermutlich inzwischen erweitert wurde, veranlasste der Hofkastner beide Parteien, ihren Streit den zwei Vogteiführern zu Hahnbach Hans Auer zu Ammersricht und Hans Graf zu Mimbach zur Entscheidung vorzulegen. Diese setzten daraufhin die Weidegrenzen zwischen beiden Dorfgemeinden neu fest, wie sie im Gerichtsbrief des Hofkastner ausführlich beschrieben sind. Siegler: Franz Albrecht Gobel von Hofgiebing.
|