| Betreff: |
Hanns der Rewter, Konventuale zu Tegernsee(1), und Steffan der Rädttelchouer urkunden und vergleichen im Streit zwischen ihrem Schwager Pauls dem Säldörffer zu Nerting(2) zum einen sowie ihren Bruder und Vetter Magens dem Rewter zum anderen Teil wegen Sprüchen und Forderungen genannter Parteien gegeneinander. Wer gegen diese Schlichtung verstößt, der hat der anderen Partei allen Schaden zu ersetzen und ist der Herrschaft 200 Gulden schuldig. Falls einer von den Parteien verstirbt, so soll der andere erben nach Landesrecht. Unter den Siegeln verbindet sich auch die Frau des Pauls.
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| Äußere Beschreibung: |
Orig., dt., Perg. 27,5cm (b) x 17cm (h), 3 Sg. (besch.) an Pressel abhängend. RV: Spruchbrieff zwischen Paulsn Saldorffer vnnd Magen Rewtter. (von anderer, späterer Hand:) Der Magensreutter ware conventual zu Tegernsee ... 1400
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