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Jacob, Propst der Kirche zu Garsch, stellt im Jahre 1496 auf Bitte des Edlen Veit v. Törring zu Yetenpach und Seefeld ein Vidimus aus für eine unter obigem Datum erlassene Urkunde, worin Wolfgang Tawfkircher zu Guetenburg den Brüdern Georg, Seytz und Wilhalm den Törringern zu Yetenpach eine Quittung ausstellt über die "Widererbschaft, Morgengabe und hangende Gut", das ihm heimgefallen war nach dem Tod ihres Vaters, Wilhalms des Törringers sel. wegen dessen Ehefrau Warbara sel. geb.; Taufkircherin, Schwester seines, Wolfgang Taufkirchers, Vaters sel. An dem achtetten Tag nach der heiligen Drei Kunig Tag. Deutsche Urkunde auf Pergament, Siegel der Garscher Kirche.
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