Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung von Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-3e38904f-bd95-44f4-989c-a95cec634cd82
Bestellsignatur: StAWü, Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 538
Archivische Altsignatur:

Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 1605 Mai 7

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Klaus Christoph von Giech, bambergischer Rat, Albrecht von Brandenstein, bambergischer Amtmann zu Lichtenfels, Adolf von Schaumberg zu Traustadt, Hans Christoph Burdian zu Bocklet, würzburgischer Amtmann zu Gerolzhofen, sowie Wolf Heinrich Fuchs von Schweinshaupten, bambergischer Rittmeister, als Vertreter und Vormünder der Tochter des verstorbenen Georg Siegmund Zollner von Hallburg Amalia Katharina Zöllnerin von Hallburg und Johann Konrad Schutzbar genannt Milchling, Landkomtur [der Ballei Franken des Deutschen Ordens] in Ellingen und Nürnberg, Philipp Schutzbar genannt Milchling, fuldischer Rat, Oberschultheiß zu Fulda und Amtmann zu Steinau, Wolf Adolf von der Tann, Domherr zu Würzburg, und Hans Siegmund Zollner von Hallburg als Vertreter des Georg Michael Zollner von Hallburg handeln einen Ehevertrag zwischen Amalia Katharina und Georg Michael aus. Innerhalb eines Jahres nach Vollzug der Ehe sollen die Vormünder der Amalia Katharina dieser 1500 rheinische Gulden Landeswährung in Franken, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern gerechnet, als Heiratsgut übergeben und sie standesgemäß mit Kleidung und Schmuck ausstatten. Ebenso soll Georg Michael seiner künftigen Frau innerhalb eines Jahres nach Vollzug der Ehe 1500 Gulden als Gegengeld und 400 Gulden als Morgengabe anweisen. Dieses Heiratsgut in Höhe von insgesamt 3400 Gulden soll so für Amalia Katharina angelegt werden, dass sie daraus von je 15 Gulden 1 Gulden jährlichen Zins erhält. Auch soll Georg Michael seiner künftigen Ehefrau einen standesgemäßen Ansitz anweisen und auf seine Kosten in gutem Bauzustand halten. Stirbt Amalia Katharina vor ihrem Ehemann unter Hinterlassung leiblicher Kinder, dann soll ihr Ehemann auf Lebenszeit das Heiratsgut nutzen. Ausgenommen sind die 400 Gulden Morgengabe sowie Kleidung, Schmuck und persönliche Habe der Amalia Katharina, über deren Verwendung sie frei verfügen kann. Möchte Amalia Katharina den ihr angewiesenen Witwensitz nicht nutzen, dann soll man ihr jährlich 100 Gulden für Wohnung und Beholzung bezahlen. Stirbt Georg Michael vor seiner Ehefrau unter Hinterlassung leiblicher Kinder, dann kann Amalia Katharina bei diesen bleiben und das Heiratsgut für sie verwalten, bis sie volljährig sind. Möchte sie dies nicht, dann kann sie sich auf den ihr zugewiesenen Witwensitz begeben oder sich sonst eine Bleibe suchen, wobei ihr dann jährlich die 100 Gulden ausbezahlt werden sollen. In diesem Fall kann sie ihren persönlichen Besitz sowie die Hälfte der gemeinsamen beweglichen Habe mitnehmen. Heiratet Amalia Katharina dagegen erneut, dann können ihre Kinder das ihr zustehende Heiratsgut gegen Zahlung von 3400 Gulden ablösen, müssen ihr dies aber ein halbes Jahr vorher ankündigen. Das Geld ist ihr dann in Kitzingen oder einem anderen Ort, den sie bestimmen kann, zu übergeben. Stirbt Georg Michael vor seiner Ehefrau und sind aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen, dann soll sich Amalia Katharina mit dem ihr zugewiesenen Witwensitz oder den jährlich 100 Gulden sowie ihrer persönlichen Habe und der Hälfte der gemeinsamen beweglichen Güter begnügen. Stirbt Amalia Katharina vor ihrem Ehemann ohne Hinterlassung leiblicher Kinder, dann kann dieser das von ihr eingebrachte Heiratsgut in Höhe von 1500 Gulden auf Lebenszeit nutzen. Nach seinem Tod fällt es aber an den Bruder seiner Ehefrau Hans Friedrich Zollner von Hallburg. Wenn Amalia Katharina nach dem Tod des Georg Michael eine zweite Ehe eingeht und aus beiden Ehen Nachkommen hervorgegangen sind, dann sollen nach ihrem Tod die 1500 Gulden Gegengeld, die ihr Georg Michael bei der Heirat angewiesen hat, unter den Kindern aus der ersten Ehe verteilt werden. Die mütterliche Habe sollen dann die Kinder aus der ersten und zweiten Ehe untereinander verteilen. Stirbt Georg Michael vor seiner Ehefrau unter Hinterlassung von Kindern, dann fällt beim Tod eines der Kinder dessen Erbteil nicht an die Mutter, sondern an seine überlebenden Geschwister. Beim Tod aller Kinder verbleibt der Amalia Katharina das, was ihr von Rechts wegen zusteht. Außerdem soll Amalia Katharina innerhalb eines Jahres nach Vollzug der Ehe vor dem Landgericht des Herzogtums zu Franken Verzicht auf ihre väterliche und mütterliche Erbschaft leisten. Dieser Verzicht verliert dann seine Rechtsgültigkeit, wenn ihr Bruder ohne Hinterlassung von Erben stirbt oder ihren Schwestern ein höherer Erbteil zufällt, als ihr mit den 1500 Gulden Heiratsgut bereits ausbezahlt wurde.


Aussteller: Klaus Christoph von Giech, Albrecht von Brandenstein, Hans Wolf von Schaumberg, Hans Christoph Burdian, Wolf Heinrich Fuchs von Schweinshaupten, Johann Konrad Schutzbar genannt Milchling, Philipp Schutzbar genannt Milchling, Wolf Adolf von der Tann, Hans Siegmund Zollner von Hallburg
Empfänger: Amalia Katharina Zollner von Hallburg

Laufzeit: 1605 Mai 7
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pergament

Literaturhinweise:

Repertorium: Rep. 1, Bd. 4a, S. 591

Registerbegriffe

Ortsnamen: Bamberg, Bischof, Rat ; Lichtenfels, Amtmann ; Gerolzhofen (Lkr. Schweinfurt), Amtmann ; Franken, Deutscher Orden, Ballei, Landkomtur ; Fulda (Hessen), Oberschultheiß ; Steinau (Hessen/Main-Kinzig-Kreis), Amtmann ; Würzburg, Domstift, Kanoniker ; Würzburg, Landgericht ; Kitzingen
Personennamen: Giech, Klaus Christoph von, Bamberg, Bischof, Rat ; Brandenstein, Albrecht von, Lichtenfels, Amtmann ; Schaumberg zu Traustadt, Hans Wolf von ; Burdian zu Bocklet, Hans Christoph, Gerolzhofen, Amtmann ; Fuchs von Schweinshaupten, Wolf Heinrich ; Zollner von Hallburg, Georg Siegmund ; Zollner von Hallburg, Amalia Katharina ; Zollner von Hallburg, Hans Siegmund ; Zollner von Hallburg, Hans Friedrich ; Zollner von Hallburg zu Kleinlangheim, Georg Michael ; Schutzbar genannt Milchling, Johann Konrad, Ballei Franken, Deutscher Orden, Landkomtur ; Schutzbar genannt Milchling, Philipp, Fulda bzw. Steinau, Oberschultheiß bzw. Amtmann ; Tann, Wolf Adolf von der, Würzburg, Domherr
Sachbegriffe: Rat, Bamberg, Bischof ; Amtmann, Lichtenfels ; Amtmann, Gerolzhofen (Kr. Schweinfurt) ; Amtmann, Steinau (Main-Kinzig-Kreis) ; Landkomtur, Franken, Ballei, Deutscher Orden ; Oberschultheiß, Fulda ; Kanoniker, Würzburg, Domstift ; Landgericht, Würzburg

Überlieferungsgeschichte

Registratursignatur/ Aktenzeichen: N. 16 (17./18. Jh.)<BR/>N. 558 (18. Jh.)