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Zur Förderung der Ausbildung von Jungen, die kein Lehrgeld zahlen können, in Handwerksberufen, werden die Handwerksmeister, die ihren Lehrjungen neben freier Kost und Logis auch kostenlos Unterricht erteilen, beim "Lossprechen" mit einer Prämie von 12 Gulden belohnt und ihr Name wird in Landeszeitung und Intelligenzblatt rühmend veröffentlicht. In diesem Zusammenhang Erneuerung der Verordnung vom 10. Dezember 1781, die es allen Zünften zur Pflicht machte, arme Kinder unentgeldlich "aufzudingen und loszusprechen".
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