| Betreff: |
Matheus Estorcier, custos sigilli regni instituti, ex quo utitur ad contract[us in] villa, castellania et ressorto Turonis, bekundet die von ihm auf Verlangen des nobilis vir Parceualis de Aichperg, miles, aus Bayern in Deutschland stammend, der sich als nepos des verstorbenen nobilis vir Johannes de Franbriquet alias Fraunberger von Fraunberg, ehemals primus scutifer scutiferie der Königin Maria von Frankreich, aus Deutschland stammend, bezeichnet, vorgenommene Befragung von Personen, die mit dem verstorbenen Franbriquet und seinem Testament in Zusammenhang stehen. Am 31. März wurde vor Johannes Terre, clericus, notarius et tabellario publicus iuratus dictorum contractuum Turonis, und in Anwesenheit von [Marcus] Hierstain, magister in artibus, Johannes Christoferi, Heinricus de la Neuf und Robertus der Robbe, die alle aus Deutschland stammen, und Yuo Oreal, presbiter Turonensis, die bei der Abfassung des Testaments anwesenden Heinricus Leporchier, presbiter, rector seu curatus parrochialis ecclesie de Coruille Vaiocensis diocesis et capellanus in ecclesia parrochiali s. Petri de Vallo Turonis, etwa 62 Jahre alt, und Egidius Barbee, mercator, parrochianus dicte parrochie s. Petri de Vallo Turonis, etwa 58 Jahre alt, befragt, die unter Eid aussagten: Heinricus Leporchier: Am 30. Dezember 1471 hat er sich nachmittags mit etlichen anderen im Haus des Johannes de Frambriquet alias de Fraunberg aufgehalten, der im Bett lag und so schwer krank war, dass er weder sprechen noch verstehen konnte, was man ihm sagte. Ein gewisser d. Sigismundus Fraunberger, miles, aus Deutschland stammend, der sich als nepos und Erbe des Verstorbenen bezeichnete, und der magister Johannes Lupus, im Französischen Le Loup, phisicus, aus Deutschland stammend, und mehrere andere der Anwesenden versuchten Frambriquet zur Anfertigung eines Testaments zu bewegen, der dies aber nicht wollte, auch nicht sprechen und hören wollte, in der Hoffnung, noch länger leben zu können. Es wurde aber ohne sein Zutun von Gracianus Moreau, clericus, ein Testament geschrieben, wofür einige Anwesende einfach das nannten, was ihnen für gut erschien, ohne dass Frambriquet sich dazu mit einem Wort äußerte. Dann holte man Matheus Testu, notarius regius, übergab ihm das Testament, damit er es dem Frambriquet vorlese. Dieser vermochte aber kein Wort mehr dazu zu sagen oder das Gehörte zu bestätigen, da er nur noch seine Schmerzen im Sinn hatte. Am Tag darauf starb Frambriquet in der Frühe. - Des Weiteren bekannte der Zeuge noch zur Herstellung und Vollziehung des Testaments, das in Nachfolge und Ermahnung des genannten d. Sigismundus und des magister Johannes Lupus noch einige der Anwesenden für ihre Zwecke nutzten, denn die Reden und Ermahnungen derselben waren dem Frambriquet eine große Beschwernis. Frambriquet gab nur seine Hand dem vorgenannten Notar Matheus Testu, weil er, der Zeuge, nämlich diese Hand hielt und sie in die des Notars legte, denn Frambriquet konnte zu diesem Zeitpunkt nichts mehr sprechen. Er ist daher der Meinung, dass das Testament nicht vollwertig und gültig ist. Egidius Barbee: Am 30. Dezember 1461 ist er nachmittags in das Haus des Frambriquet gekommen und hat gesehen, dass ein Testament geschrieben wurde. In diesem waren zwei Artikel als Nachtrag hinzugefügt, an die er sich jetzt nicht mehr (im Einzelnen) erinnere. Er habe auch den größeren Teil des Testaments gehört, als es durch den bereits genannten Notar dem Frambriquet vorgelesen wurde. Der konnte aber dazu nichts mehr äußern. Er saht aber genau, dass d. Heinricus Leporchier presbiter die Hand des Frambriquet hielt und ohne dessen Wissen in die Hand des Notars legte; Rambriquet sprach dabei nichts udn nahm auch zum Wortlaut des Testaments keine Stellung. Nur bei der Bestimmung über die Beisetzung in der ecclesia s. Petri de Vallo und bei den Stiftungen für sein Seelenheil hat Frambriquet mit dem Wort oder so ähnlich wie "ouy" geantwortet. Zu allen anderen Artikeln des Testaments sagte Frambriquet nichts, daher scheint es dem Zeugen, dass dem Testament kein Wert zukomme. Am 2. April wurde vor dem genannten Notar und in Anwesenheit von magister Marcus Hiernstain, Johannes Christoferi und Heinricus de la Nef der [aus Deutschland stammende] Hamon Yu[tus], servitor domesticus des Framberquet, etwa 32 Jahre alt, befragt, der unter Eid aussagte: Johannes Framberquet alias Fraunberg hatte [nie] im Willen, ein Testament zu machen, aber am 30. Dezember 1461 wurde er von vielen gedrängt, dies doch zu tun. Cracianus Moreau clericus schrieb das Testament [und er hörte es], als es dem Frambriquet [vorgelesen wurde]. Dieser gab keine Antwort dazu, obwohl er deswegen viel bedrängt wurde, insbesondere durch den d. Sigismundus Fraunberger und magister Jo[hannes Lupus und andere in der Gesellschaft]. Dann ist er, der Zeuge, weggeschickt worden, um Wein für Frambriquet aus der Herberge des Herzogs [von Orleons] zu holen. [Bei der Rückkehr] traf er vor dem Haus des Frambriquet den erwähnten magister Johannes Lupus phisicus, der ihm mitteilte, dass das Testament gemacht und vollzogen sei. Am Tag [darauf in der Frühe] starb Frambriquet. Über diese Aussagen von Leporchier, Barbe und Hamon begehrte d. Partzeualis de Aichperg, miles, und [ebenso magister Joha]nnes Beaup[e, notarius] et secretarius domini nostri regis, eine entsprechende Beurkundung, die sie vom oben erwähnten Notar erhalten. S: Aussteller.
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