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Wirich von Daun (Dune) Herr zu Oberstein (Obirsteyn) bekundet, Matthias von Forlach (Furlbach) wegen der geleisteten Dienste zum ledigen Burgmann auf dem neuen Haus zu Oberstein gewonnen zu haben; als Burglehen hat er 8 Pfund jährlicher Gülte verschrieben und diese auf die Einkünfte in Dorf und Amt Freisen (Freysen) angewiesen; der dortige Amtmann soll sie Matthias und seinen Leibeserben auszahlen, je zur Hälfte im Mai und im Herbst. Bei säumiger Zahlung kann Matthias pfänden und die Pfänder auf die Feste Oberstein führen. Die Gülte ist mit 80 Pfund ablösbar. Matthias und seine lehnbaren Leibeserben haben diese Summe dann auf Eigen anzuweisen und zu Burglehen zu empfangen. Siegel des Ausstellers.
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