| Betreff: |
Abt Anndreas, Prior Georgius und der ganze Konvent des würdigen Gotteshauses und Klosters S. Veyth an der Roth bei Neumarckht geben einen Reversbrief, dass der edle und feste Nicasius Magensreitter zu Teising eine Verschreibung bezüglich eines Familienbegräbnisses, Jahrtags sowie milder Spenden getätigt habe. Folgt Insert der Urkunde des Nicasius vom 27. Januar 1608. Bei der Begräbnisstätte und Gedenken (ain ebige sepultur, aine aigne capellen unnd altar, item ain ebige meß durch ainen aignen darzue bestelten priester teglich zuverrichten, item ainen ebigen jartag und ebigen lichts usw.) seiner Voreltern im Kloster Garß sei, nachdem seine Voreltern ihren einstigen "edlmanssiz Pennzing bey Wasserburg gelegen vor zwayhundert jarn verkhert und verrückht" und ihr eigenes Edelmannshaus zu Teising eingerichtet haben, der Gottesdienst zu Garß für die Familie zurückgegangen. Nicasius stiftete daher in der Nähe mit Urkunde vom 27. November 1563 eine ewige Sepultur zu Sandt Veith, da hier bereits sein Vater, sechs seiner Geschwister, seine Hausfrau und zwei Kinder begraben liegen. Nicaius hat nun mit Urkunde vom 12. Mai 1601 in seiner ordentlichen Pfarrkirche zu Veithen (=Feichten), d. h. in Sandt Marthin im Chor für sich und seine Hausfrau Sophia geb. Eckherin von Khäpfing sowie allen seinen Nachkommen eine ewige Sepultur gestiftet "mit ainem hoch auf aim meierl gelegten und gehauten merblstain in mitl des chors", bei der es mit allen Rechten so bleiben soll wie bei der Sepultur zu Sandt Veith; weiterhin einen ewigen Jahrtag sowie milde Spenden und regelt deren Datum und Gestaltung. Der Sohn Nicasius Othainrich Magensreitter verschreibt sich diesen Bestimmungen.
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| Äußere Beschreibung: |
Ausf., dt., Perg. 56,5cm (b) x 31cm (h),Sg. 1 ab, Sg. 2 an Pressel abhängend.
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