Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung von Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-46e706d4-b496-40f5-a69a-44f4b96ebf9f6
Bestellsignatur: StAWü, Stift Neumünster Würzburg Urkunden 1031
Archivische Altsignatur:

Stift Neumünster Würzburg Urkunden 1431 Juli 5 / II

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Die Aussteller teilen den Empfängern das Ergebnis eines Prozesses zwischen Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster als Klägern und Heinrich von Schmalkalden als Beklagtem wegen eines verweigerten jährlichen Zinses in Höhe von 15 Schilling Pfennigen von dem Hof Zum großen Eichhorn oder Zum Bremen in der Stadt Würzburg unter Schilderung des Prozessverlaufes mit. Zunächst hatte der Generalkommissar des Bischofs von Würzburg Johann von Montabaur den Beklagten zur Zahlung des Zinses sowie aller aufgelaufenen Rückstände verurteilt (vgl. Würzburg, Stift Neumünster Urkunden 1429 Januar 29). Da die Kläger aber mit der Regelung der Verfahrenskosten nicht zufrieden waren, haben sie gegen dieses Urteil Appellation an den Mainzer Stuhl eingelegt. Die Stuhlrichter haben daraufhin das Urteil des Generalkommissars bezüglich der Verfahrenskosten aufgehoben und diese allein dem Beklagten auferlegt (vgl. Würzburg, Stift Neumünster Urkunden 1429 Oktober 27 und 1429 November 25). Dagegen hat wiederum der Anwalt des Beklagten Appellation an die römische Kurie eingelegt, die von den Stuhlrichtern angenommen worden ist. Da sie aber nicht innerhalb der von den Stuhlrichtern festgelegten Frist von vier Monaten an der Kurie eingelegt wurde, haben sie auf Antrag des Anwalts der Kläger diese Appellation verworfen und ihr früheres Urteil bestätigt (vgl. Würzburg, Stift Neumünster Urkunden 1431 Juli 5 / I). Zudem haben sie nun die Höhe der Verfahrenskosten auf 67 rheinische Goldgulden festgesetzt. Sie fordern daher die Empfänger oder wer auch immer von ihnen deswegen angerufen wird dazu auf, Heinrich von Schmalkalden zur Bezahlung der Kosten innerhalb festgelegter Fristen anzuhalten. Sollte er dies nicht tun, so verfällt er automatisch der Exkommunikation, die dann von ihnen öffentlich verkündet werden soll.
Aussteller: Mainzer Stuhlrichter
Empfänger: Geistlichkeit in Stadt und Bistum Würzburg

Äußere Beschreibung:

Beschreibstoff bzw. Überlieferung: Perg., Orig., lat.

Laufzeit: 1431 Juli 5
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pergament

Literaturhinweise:

Repertorium: Rep. 1, Bd. X, S. 13

Bilder: 2 Bilder

Registerbegriffe

Ortsnamen: Mainz, Stuhlrichter ; Mainz, Gericht, geistliches, Anwalt ; Mainz, Gericht, geistliches, Notar ; Würzburg, Stadt ; Würzburg, Bistum ; Würzburg, Stift Neumünster, Dekan ; Würzburg, Stift Neumünster, Kapitel ; Würzburg, Bischof, Generalkommissar ; Würzburg, Bischof ; Würzburg, Hof, Zum großen Eichhorn
Personennamen: Montabaur, Johann von, Würzburg, Bischof, Generalkommissar ; Brunn, Johann von, Würzburg, Bischof ; Schmalkalden, Heinrich von ; Fritzlar, Konrad von, Mainz, Gericht, geistliches, Anwalt ; Eisenschlegel, Johann, Mainz, Gericht, geistliches, Anwalt ; Morssen, Johann, Mainz, Gericht, geistliches, Notar sowie öffentlicher Notar

Überlieferungsgeschichte

Provenienz:

Stift Neumünster: Kellerei