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Gütliche Einigung des Hainrich v. Eglofstein, Hauskomtur zu Wynneden, und des Jacob Stieber zum Regensperg zwischen dem Deutschen Haus zu Nürnberg (Hauskomtur: Wolfgang v. Bibra) und Hans Stutzling, ehedem zu Schnaittach, behufs Verhinderung der Erneuerung der Fehde, die der letztere wegen seiner Ansprüche gegen seinen Schwager Jorg Stigler, Hintersasse des Deutschen Hauses zu Nürnberg in Osternoe, geführt hat und ungeachtete des zwischen ihm und Stigler gefällten Spruchs eines Schiedsgerichts unter dem Burggrafen vom Rotenberg fortzusetzen beabsichtigte. Nach der Einigung soll der Deutsche Orden dem Statzling 100 fl reichen und dieser alle einschlägigen Schriften herausgeben, widrigenfalls diese als kraftlos zu betrachten sind. - Siegler: Heinrich v. Egloffstein, Jakob Stieber zu Regensberg, Wolfgang v. Bibra (für den Stutzling) und Karius v. Auffseß d.Ä. zu Kirchenerenbach.
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