| Enthält-/Darin-Vermerke: |
Enthält: "1.) Privilegii Hainrici Imperatoris, das die Vösten von der Statt nicht solle gewendet werden. - 2.) Kayser Ludwigs brieff, das die Statt vnd Burgk ein ding sein sollen 1341. - 3.) Khönig Carls deß Vierten brieff, das die Burgk vnd Wittel Thurn, ob der Statt nicht sollen gesondert werden Anno 1347. - 4.) Khönig Carls brieff, das der Schulthes zu Nürmberg macht haben solle, auff deß Reichs straßen zuglaiten, auch alle Rauber vnd beschediger nach Nürmberg zuführen 1347. - 5.) Das beede Wäldt mit allen gerechtigkheiten, Freyheiten vnd Gnaden ewigklich bey Nürmberg bleiben sollen Ao. 1350. - 6.) Khönig Carls brieff, vber der zeidler Recht vnd Freyheit, Item das die erkhantnus über Todschläg im Gericht geschehen, gehöre einem Landtvogt oder deme, der es von deß Reichs wegen innen hab 1350. - 7.) Konig Carls brieff, daß von den Herren Burggraffen Kheine gepeu oder bevestigung ohne deß Raths wißen vnd willen vff den Wälden nirgent gepauet, gemacht oder vffgerichtet werden sollen, es soll auch ein Schulthes vnd Rath solch vffgericht gepeu im geringsten nicht gestatten, somndern wehren; Anno 1553. - 8.) Kayßer Carls brieff, Alß Er Burggraffen Friderichen das Schultheißen-Ampt vnd den Zoll zu Nürmberg von etlichen Burgern zu Nürmberg, denen es versetzt gewesen, löset, darauff noch Viertausent gulden schlegt, vnd erstgedachten Burggrafen vff wider ablösung eingibt; Anno 1565. - 9.) [... folgen noch weitere Urkundenabschriften bis einschl.:] - 30. Copia eines Instruments, daß das landt Gericht deß Burggrafthumbs Nürmberg vmb Inzichtsachen nicht inn der Statt zu richten habe, Anno fünffzehenhundert vnd Acht."
Hinweis: Siehe bei den Nürnberger Kopialbüchern!
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