Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Bayerisches Hauptstaatsarchiv |
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| Kapitel-Bezeichnung: | 1351-1400 |
| URN: | urn:nbn:de:stab-50b0e87f-da81-4d2d-a7dc-91536f6f59147 |
| Bestellsignatur: | BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 398 |
| Archivische Altsignatur: |
Rheinpfäizer U 5619, Straßburg E 5140/37 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Der Römische König Karl, König zu Böhmen (Beheim), bekundet, daß er "an dem nehesten eritag na sante Andres dag" (03.12.) zu Speyer (Spire) zu Gericht gesessen hat und vor ihm Johann Graf zu Sp. einer- und Gerhard Vogt von Hunolstein (Hunolt-) andererseits mit Fürsprechern erschienen sind; der Graf war der Beklagte, aber vom König aus der daraus rührenden Acht entlassen und vor Gericht geladen worden. Der Vogt forderte Kosten- und Schadensersatz in Höhe von etwa 40000 Gulden und legte darüber gerichtliche Einsetzungsurkunden in das Gut des Grafen vor. Der anwesende Ruprecht Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern (Beyern) berief sich auf das Recht der Kurfürsten, daß keiner ihrer Mannen vor ein fremdes Gericht geladen werden dürfe, und forderte, daß die Sache ihm übergeben und nach seinem Hofrecht gerichtet werde. Die deswegen befragten Gerlach Erzbischof von Mainz (Mentze) und [Wilhelm] Erzbischof von Köln (Collen) forderten eine Beratung der Kurfürsten, zu denen auch der König selbst gehöre. Dieser setzte deshalb Wladislaw Herzog zu Teschen an seine Stelle. Die Kurfürsten kamen zu dem Ergebnis, daß keiner ihrer Mannen vor fremdem Gericht Recht stehen solle; dies gehöre zu ihren Rechten und Freiheiten. Der Vogt von Hunolstein wurde daher in der Sache gegen den Grafen von Sp. an das Hofgericht des Pfalzgrafen verwiesen; erst wenn er dort kein Recht erhalte, könne er sich an das königliche Hofgericht wenden. Klage, Acht und Einweisungsurkunde werden für ungültig erklärt. Siegel des Hofgerichts. |
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| Laufzeit: | 1353 Dezember 3 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Bilder: | 3 Bilder |
| Ausstellungsort: | Speyer |
Überlieferungsgeschichte
| Provenienz: |
Grafschaft Sponheim Urkunden |
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