Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung von Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-5252c41a-af9b-49ed-a52e-38c37043ffe34
Bestellsignatur: StAWü, Stift St. Alban Mainz Urkunden 180
Archivische Altsignatur:

Stift St. Alban Mainz Urkunden 1400 Februar 25

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Der Aussteller vergleicht sich mit den Empfängern. Diese sollen künftig im Konvent ein Leben nach der Regel ihres Ordens führen. Da sie aber vorgebracht haben, dass ihnen Erzbischof Matthias vormals eine eigene Satzung gegeben hat, sollen sie diese Satzung einem Gutachtergremium vorlegen. Entscheidet dieses, dass die Satzung ausreichend ist, so können die Empfänger weiterhin danach leben. Ist dies nicht der Fall, so soll wieder auf die Benediktregel zurückgegriffen werden, wobei das Gremium dem Erzbischof Vorschläge zu deren Erleichterung machen soll, denen dieser dann seine Zustimmung nicht versagen wird. Erweist sich auch dies als unmöglich, so steht es den Empfängern frei, beim Papst um eine Erleichterung der Ordensregel nachzusuchen. Der Aussteller verspricht die Anerkennung der vom Papst gefällten Entscheidungen.
Wegen der Rechte, die ihm der Papst über das Kloster St. Alban verliehen hat -gemeint ist hier die Inkorporation des Klosters in das Erzstift-, ist der Aussteller bereit, darauf zu verzichten. Das Kloster soll ihm aber für die in der Zwischenzeit aufgewendeten Mittel 3500 rheinische Gulden bezahlen.
Wegen der dem Kloster entzogenen Pfarrei Leeheim wird vereinbart, dass das Kloster einem vom Aussteller eingesetzten Gutachtergremium beweisen soll, dass die Pfarrkirche ihm inkorporiert ist. Gelingt dies, wird der Aussteller dafür Sorge tragen, dass der von ihm Beliehene die Pfarrkirche aufgibt und diese wieder den Empfängern übertragen wird. Falls die Kirche aber dem Kloster nicht inkorporiert ist, können die Empfänger ihre Forderungen gegenüber dem vom Aussteller mit der Kirche Beliehenen auf dem Rechtsweg durchzusetzen versuchen. Der Aussteller verpflichtet sich in diesem Fall, etwaige gerichtliche Entscheidungen anzuerkennen.
Die päpstlichen Urkunden, die dem Aussteller ein Verfügungsrecht über das Kloster eingeräumt haben, sollen vernichtet werden. Der Aussteller verpflichtet sich, davon in keinerlei Weise mehr Gebrauch zu machen, vom Papst die ihm verliehenen Rechte widerrufen zu lassen sowie von ihm die Wiedereinsetzung der Empfänger in den Besitz des Klosters und seiner Zugehörungen zu erlangen. Auch sollen die Empfänger von der Zahlung der nächsten dem Aussteller von der Geistlichkeit seines Erzbistums bewilligten Beisteuer befreit sein.
Von Personen, die während der Inkorporation des Klosters in das Erzstift ihre Abgaben an dieses bezahlt haben, sollen keinerlei Forderungen von Seiten der Empfänger mehr erhoben werden. Dagegen sollen noch ausstehende Abgaben an die Empfänger bezahlt werden.
Aussteller: Erzbischof Johannes von Mainz
Empfänger: Abt und Konvent des Klosters St. Alban

Äußere Beschreibung:

Beschreibstoff: Perg., Orig., dt.

Laufzeit: 1400 Februar 25
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pergament

Registerbegriffe

Ortsnamen: Mainz, Erzbischof ; Mainz, Kloster St. Alban, Abt ; Mainz, Kloster St. Alban, Konvent ; Leeheim (Gde Riedstadt Kreis Groß-Gerau), Pfarrkirche
Personennamen: Nassau, Johannes von, Mainz, Erzbischof ; Bucheck, Matthias von, Mainz, Erzbischof

Überlieferungsgeschichte

Provenienz:

St. Alban