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Pfalzgraf Philipp Wilhelm von Neuburg überlässt an Johann Leonhard Rummel, fürstlicher Rat und Pfleger zu Weiden und Parkstein, den Pfrentschweiher mit zwei Nebenweihern, Fischzeug und Fischrecht unterhalb des Weihers in der Pfreimd, sowie das dabei gelegene Dörflein Pfrentsch mit niederer Gerichtsbarkeit um einen jährlichen Grundzins von 200 fl. und bestimmte Lehenreichnisse, sowie gegen sofortige Erlegung einer im Fall der Veräußerung der Herrschaft Pleystein rückforderbaren Summe von 1100 fl., sowie Abtretung der Besitzanteile am Gut Duerrau nächst Manching in der Pflege Reichertshofen (Bezirksamt Ingolstadt). Besondere Bedingungen: 1) Rückfall der Lehen an die Herrschaft bei Veräußerung der Herrschaft Pleystein, jedoch erst nach Rückzahlung der 1100 fl., 2) Verpflichtung zur Instandhaltung des Fischgeräts im Zustand wie bei der Übergabe, sowie der zwei Weiher, 3) Verpflichtung des Lehensträgers zum Austrag des Rechtsstreits mit den Hassmännischen in Böhmen, den Kurpfälzischer und den Eslarner Untertanen. Unterschriften: Pfalzgraf Philipp Wilhelm, Johann Leonhard Rummel, Sekretär Simon Sartorius
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