Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Staatsarchiv Würzburg |
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| Kapitel-Bezeichnung: | Einzelregestierung von Urkunden |
| URN: | urn:nbn:de:stab-569878a9-8b7f-487c-bb3a-c22ed7e2e8a19 |
| Bestellsignatur: | StAWü, Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 278 |
| Archivische Altsignatur: |
Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 1350 Juni 26 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Gernot Kunig und seine Ehefrau Gerhus, wohnhaft im Dorf Greußenheim ("Gruzzen"), verkaufen an Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten bei Würzburg ihre Rechte an dem halben Zehnthof in Greußenheim mit allen Zugehörungen in Dorf und Gemarkung. Sie haben dafür von den Käuferinnen 21 Pfund Heller erhalten, deren Empfang sie bestätigen und die sie bereits zu ihrem Nutzen verwendet haben. Sie geben daher ihrer Rechte an dem halben Teil des Zehnthofs mit Mund, Hand und Halm, wie es Sitte ist, auf und setzen die Käuferinnen in deren Besitz. Sie versprechen, den Käuferinnen dafür Währschaft zu leisten, wie es im Lande Franken Brauch ist. Dafür stellen sie ihnen als Bürgen Heinrich Kunig, den Vater des Gernot, und Konrad Albrecht. Sollte gegen den Verkauf Einspruch erhoben werden, oder falls die Verkäufer etwas von dem Halbteil des Hofes entfremdet haben, dann sollen die Bürgen auf Mahnung durch die Käuferinnen bei einem öffentlichen Wirt in Würzburg solange in eigener Person Einlager zum Schaden der Verkäufer halten, bis alle Einsprüche ausgeräumt sind. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen muss innerhalb eines Monats ein gleichwertiger Ersatzmann gestellt werden. Andernfalls soll der übrige Bürge Einlager halten, bis dies erfolgt ist. Die Verkäufer versprechen, ihre Bürgen ohne deren Schaden von der Bürgschaft zu lösen und mit keinerlei gerichtlichen oder außergerichtlichen Mitteln gegen diesen Verkauf vorzugehen. Die Bürgen bekennen sich zur Übernahme der Bürgschaft und aller damit verbundenen Pflichten. Bertha ("Berchte") Ethusin, ihr Sohn Heinrich und ihre Töchter Imel, Adelheid ("Alheit") und Elisabeth ("Elsebet") erklären, dass ihnen an den verkauften Rechten keinerlei Anteile zustehen. Sollten ihnen aber doch irgendwelche Gerechtsame daran zustehen, dann geben sie diese hiermit mit Mund, Hand und Halm auf. Auf Bitte der Verkäufer, ihrer Bürgen sowie der Bertha Ethusin und ihrer Kinder siegelt der Offizial, Richter zu der Roten Tür in Würzburg. |
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| Laufzeit: | 1350 Juni 26 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Beschreibstoff: |
Pergament |
| Literaturhinweise: |
Regest: Hoffmann, Himmelsporten, Nr. 296 S. 294f. |
Registerbegriffe
| Ortsnamen: | Greußenheim (Lkr. Würzburg), Einwohner ; Greußenheim (Lkr. Würzburg), Dorf ; Greußenheim (Lkr. Würzburg), Hof, Zehnthof ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Äbtissin ; Würzburg, Kloster, Himmelspforten, Konvent ; Würzburg, Einlager ; Würzburg, Offizial |
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| Personennamen: | Kunig, Gernot, Greußenheim ; Kunig, Gerhus, Greußenheim ; Kunig, Heinrich ; Albrecht, Konrad ; Ethusin, Bertha ; Ethusin, Heinrich ; Ethusin, Imel ; Ethusin, Adelheid ; Ethusin, Elisabeth |
| Sachbegriffe: | Einwohner, Greußenheim (Kr. Würzburg) ; Dorf, Greußenheim (Kr. Würzburg) ; Äbtissin, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Konvent, Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Hof, Greußenheim (Kr. Würzburg), Zehnthof ; Einlager, Würzburg ; Offizial, Würzburg |
Überlieferungsgeschichte
| Registratursignatur/ Aktenzeichen: | sub Himelpforten (18. Jh.)<BR/>registrata in libro Himelpforten fol. 231 (18. Jh.)<BR/>N. 282 (18. Jh.) |
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