| Enthält-/Darin-Vermerke: |
-der Mehlwieger muß ein Buch führen über: 1. das Korn, das die Bäcker aus der Stadt auf die Mühlen bringen lassen; 2. das Mehl, dessen Korn die Bäcker auswärts gekauft haben; 3. das Mehl, das die Müller in die Stadt bringen und das wirklich dort verkauft worden ist; 4. das Mehl, das zwar in die Stadt gebracht wird, aber nicht verkauft wurde, sondern eingestellt wird; -die Hälfte des Wiegegeldes erhält der Mehlwieger, die andere Hälfte die Stadt, als Ausgleich für die entgangenen Pachteinnahmen; -Formulare.
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