Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1551-1600
URN: urn:nbn:de:stab-5adeea0b-e40e-4e16-89f1-a0be3362fa0d2
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 2325
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 1407/1 (1572 VI 30)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Joachim, des älteren Geschlechts G. zu Orttenburgk, bekundet den Wittumvertrag mit seiner Gemahlin Lucia, Tochter des verstorbenen Carl Hr. zu Limpurgk, d. Hl. Röm. Reichs Erbschenk und Semperfreien, und der Adelhait, geborene Wild- und Rheingräfin; Heiratsgut von 3000 fl und Widerlage von 3000 fl werden auf dem freieigenen Schloss und Gütern Doffpach und Reinharding versichert mit einem beständigen jährlichen Einkommen von 300 fl Wittumssitz soll Schloss Dorffpach oder eine Behausung im Markt Orttenburg sein nach ihrer Wahl. Zu den genannten 300 fl gebührt der Witwe der zum Schloss Dorffbach gehörende Hofbau mit aller Zugehörung, Frohn und Robott samt Schlossgraben und Weierlein, ferner das benötigte Brennholz, jährlich 4 Schaff Korn, 1 Schaff Weizen und 3 Schaff Hafer, alles Ortenburger Maß. Die bauliche Erhaltung des Wittumssitzes obliegt seinen Erben. Kann das vorgenannte Getreide nicht geliefert werden, so ist das Fehlende zuzukaufen, wobei je Schaff Weizen 8 fl, Korn 6 fl und Hafer 4 fl zu rechnen sind. Seine Erben haben anstatt der von ihm hinterlassenen fahrenden Habe der Witwe 800 fl zu zahlen und dazu entsprechend dem Ehevertrag ddo. Gaildorf 1572 Februar 24 auch 2 Herren- und 4 Gesindebetten und 4 Schaff Korn. Wenn sich die Witwe abermals vermählt, so fallen Wittumssitz und alle genannten Leistungen - ausgenommen die 300 fl und 50 fl als Verzinsung der Morgengabe - an seine Erben zurück. Wittum, Widerlegung und Morgengabe mit insgesamt 7000 fl können seine Erben ablösen oder die Widerlegung von 3000 fl landesüblichen verzinsen. Wird durch Krieg oder Unglück das Wittumsgut gemindert, so haben seine Erben für Ersatz zu sorgen. Die Witwe darf ohne Zustimmung seiner Erben vom Wittum nichts verpfänden oder verkaufen.; S: Ausst.

Laufzeit: 1572 Juni 30
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pap.

Ausstellungsort: Ortenburg

Registerbegriffe

Ortsnamen: Dorfbach (Gde. Ortenburg, Lkr. Passau)

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Abschrift

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden