Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung von Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-5c61d133-763a-4d25-bb46-58dcf488359e7
Bestellsignatur: StAWü, Reichsstadt Schweinfurt Urkunden 44
Archivische Altsignatur:

Reichsstadt Schweinfurt Urkunden 1431 Juli 6

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Der Aussteller lässt von seinem Hofgericht einen Schiedsspruch im Streit zwischen dem Deutschen Orden und der Reichsstadt Schweinfurt fällen, den er beurkundet:
- Die Güter der Deutschordenskommende innerhalb der Stadt, die dieser von der Bürgerschaft entzogen und bei der Anlage der Stadtmauer, des Turms und des Stadtgrabens überbaut wurden, sollen im Besitz der Bürgerschaft verbleiben. Dagegen sollen die Feldgüter in den Gemarkungen Altstadt und Hilpersdorf, die von der Bürgerschaft als ihr freies Eigentum beansprucht werden, in den Besitz der Deutschordenskommende übergehen. Gleichzeitig werden die Grenzen der Altstädter, Hilpersdorfer und Dittelbrunner Markungen festgelegt. Dort stehen Grundherrschaft und Vogtei allein dem Deutschen Orden zu. Die Stadt darf ihre Befestigungswerke wie Mauern, Gräben oder Landwehren nicht auf diese Gemarkungen ausdehnen, sondern bleibt damit auf die Stadtgemarkung beschränkt.
- Der Anspruch des Deutschen Ordens als Rechtsnachfolger des Benediktinerklosters Schweinfurt auf Gerichtsbarkeit und Vogtei in der Stadt Schweinfurt wird für ungültig erklärt. Diese stehen allein dem Reich zu.
- Schweinfurter Bürger haben das Erbrecht an Gütern des Ordens in den Gemarkungen Altstadt, Hilpersdorf und Dittelbrunn erworben, sich aber geweigert, auf diese Güter zu ziehen, weshalb der Orden Verluste an Frondiensten, Hauptrechten und anderen Gerechtsamen erlitten hat. Auf diese Rückstände soll der Orden verzichten. Dagegen müssen Bürger, die das Erbrecht an solchen Gütern erworben haben, diese persönlich beziehen oder binnen Jahresfrist verkaufen.
- Den Schweinfurter Bürgern wird untersagt, künftig bei den Untertanen des Ordens und auf dessen Gütern eigenmächtig Pfändungen vorzunehmen. Vielmehr sollen sie künftig Klagen gegen Untertanen des Ordens vor dem Deutschmeister oder seinem Vertreter vorbringen, der ihnen dann vor ihren Gerichten zum Recht verhelfen soll.
- Ladungen von Untertanen des Ordens an die Cent in Schweinfurt sind künftig untersagt.
- Die Schweinfurter Fischer dürfen im Main fischen wie andere Fischer in den Orten am Fluss auch, allerdings nicht mit besonderen Gerätschaften. Dieses Recht steht allein dem Deutschen Orden oder wem er es verleiht zu.
- Die Fähre des Deutschen Ordens über den Main bleibt bestehen.
Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss 100 Mark lötiges Gold als Strafe bezahlen. Diese fällt zur Hälfte an die königliche Kammer und zur Hälfte an den Geschädigten.


Aussteller: König Rudolf von Habsburg
Empfänger: Deutschmeister des Deutschen Ordens

Laufzeit: 1282 Juni 29
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pergament

Literaturhinweise:

Repertorium: Rep. 6, Bd. V, d',e
Druck: Stein, S. 40-45 Nr. 26

Ausstellungsort: Nürnberg

Registerbegriffe

Ortsnamen: Schweinfurt, Reichsstadt ; Schweinfurt, Deutschordenskommende ; Schweinfurt, Stadtmauer ; Schweinfurt, Turm ; Schweinfurt, Stadtgraben ; Schweinfurt, Gemarkung ; Schweinfurt, Reichsvogt ; Schweinfurt, Landwehr ; Schweinfurt, Gericht ; Schweinfurt, Kloster, Benediktinerkloster ; Schweinfurt, Cent ; Schweinfurt, Fischer ; Schweinfurt, Fähre ; Altstadt (aufgegangen in Schweinfurt), Feldgüter ; Altstadt (aufgegangen in Schweinfurt), Gemarkung ; Hilpersdorf (wüst Stadt Schweinfurt), Feldgüter ; Hilpersdorf (wüst Stadt Schweinfurt), Gemarkung ; Oberndorf (Stadt Schweinfurt), Gemarkung ; Dittelbrunn (Kr. Schweinfurt), Gemarkung ; Main, Fluss ; Main, Schweinfurt, Fischerei ; Main, Schweinfurt, Fähre
Personennamen: Rudolf I., König
Sachbegriffe: Deutschmeister, Deutscher Orden ; Deutschordenskommende, Schweinfurt ; Reichsstadt, Schweinfurt ; Hofgericht, königliches ; Hofrichter, königlicher ; Räte, königliche ; Stadtmauer, Schweinfurt ; Turm, Schweinfurt ; Stadtgraben, Schweinfurt ; Gemarkung, Schweinfurt ; Gemarkung, Altstadt (aufgegangen in Schweinfurt) ; Gemarkung, Hilpersdorf (wüst Stadt Schweinfurt) ; Gemarkung, Oberndorf (Stadt Schweinfurt) ; Gemarkung, Dittelbrunn (Kr. Schweinfurt) ; Feldgüter, Altstadt (aufgegangen in Schweinfurt) ; Feldgüter, Hilpersdorf (wüst Stadt Schweinfurt) ; Reichsvogt, Schweinfurt ; Landwehr, Schweinfurt ; Kloster, Schweinfurt, Benediktinerkloster ; Cent, Schweinfurt ; Fischer, Schweinfurt ; Fischerei, Main ; Fähre, Schweinfurt, Main