Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1601-1650
URN: urn:nbn:de:stab-5f9b1429-d5b7-4486-981c-236db247de4a0
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Ortenburg Urkunden 2983
Archivische Altsignatur:

Ortenburg Archiv Urkunden 2077/II (1640 IX 18)

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Geörg Reinhard und Christian G. zu Orttenburg, Gebrüder, vereinbaren, da sich die Übereinkunft vom 1. Juli 1632 über die Aufteilung der nach dem Tode ihres Vaters Hr. Geörg G. zu Orttenburg ererbten Herrschaften Neydeckh und Eggelhamb zu gleichen Teilen als ungut und für die Bewirtschaftung nicht förderlich erwiesen hat, eine neuerliche Besitzaufteilung:

1. Geörg Reinhardt übergibt seinem Bruder Christian und dessen Erben seinen halben Anteil am Schloss Neydeckh mit Zugehörung für immer als freies Eigen sowie den zugehörigen halben Hofbau, die 2 Holzwachsen, genannt die Höll und das Hofholz, die Einkünfte und Dienste von den Untertanen zu Schweibern, in der Leytten, zu Thoblham und Luederbach, das sind an Geld 178 fl und 50 Säcke Hafer, jeder Sack zu 8 Landauer Metzen, die im einzelnen in einem besonderen und von rittermäßigen Zeugen unterfertigten Verzeichnis aufgeführt werden sollen, schließlich den halben Anteil am Eggelhaimischen Getreide der diesjährigen Ernte, soweit noch im Kasten vorhanden.

2. Christian gibt dafür seinem Bruder Geörg Reinhard und dessen Erben für den abgetretenen Anteil an Neydeckh und Hofbau samt Zugehörung 5000 fl und als Leikauf sofort 50 Reichstaler, sodann die Dienste und Einkünfte von den Untertanen zu Hirspach, Nindorf, Mihlhamb, Winckhl, Vndern Tättnpach, Krothamb, Holzhamb und Nähersperg, das sind an Geld 94 fl 16 kr, 6 Säcke Weizen, 11 Säcke 4 Metzen Korn und 21 Säcke Hafer, alles Landauer Maß, ferner Dienste und Einkünfte von den Untertanen zu Obern und Vndern Eckhlhamb mit den zugehörigen einschichtigen Hofmarksgütern zu Äfhamb, Depach, Paur im Walt, Limpach, Edt, Kugellenz, Haybach, Frauen Tettling, Stainer, Riglsperg, Haysperg, Anpach, Hengersperg, Wolfschiessing, Zehents Wisen, Schneckhing, Schacha, Kainzthobl, Wampenthobl, Haußschwent, Gersstl Edt, Holzman im Holz, Schadnpach, Prändtl Edt entsprechend dem dazu angefertigten Salbuch, sodann das Holzwachs zu Winckhl. Auch hier ist ein von rittermäßigen Zeugen unterfertigtes spezielles Verzeichnis anzulegen.

3. Geörg Reinhardt gibt für die zuviel empfangenen Gülten und Dienste seinem Bruder Christian 1600 fl.

4. Geörg Reinhardt braucht diese 1600 fl nicht zu erlegen, da sie von der Ausgleichszahlung des G. Christian mit 5000 fl abgezogen werden. Christian übernimmt freiwillig die seinen beiden Schwestern zustehenden Anteile am Erbgut laut bestehenden Vertrags mit 3250 fl, die Geörg Reinhardt zu zahlen hätte, und sichert diese bis zur Auszahlung auf allen Neydeckhischen und sonstigen Gütern. Zunächst zahlt Christian davon 150 fl.

5. Die zum jeweiligen Besitz gehörenden Stift- und Salbücher sowie andere Dokumente werden gegenseitig ausgetauscht und übergeben.

6. Bezüglich der anderen hier nicht genannten Güter, Einkünfte und Gerechtigkeiten, insbesondere der im Landgericht Scherding liegenden Drittellehen verbleibt es bei der Regelung des Teilungsvertrages vom 1. Juli 1632.

7. Jeder hat über seine Teile volle Verfügungsgewalt, jedoch mit Bindung an die Bestimmungen der Erbeinigung.

8. Jeder hat nunmehr für sich seine Lasten, Pferdstellung, Rittersteuer usw. allein zu tragen.

9. Kein Teil erhebt Ansprüche gegen den andern und gelobt, bei Verpfändungen auf Ehre und Würde bedacht zu sein.

Der Vertrag wird gleichlautend zweifach ausgefertigt mit einem rittermäßigen adeligen Zeugen.; S 1-2: Ausst. 1-2, S 3: Zeuge.; US: G. Reinhard Graue zu Orttenburg mp.; Christian Graf zu Orttenburg mp.; Hans Geörg von Hirnham genant Ehenberg mppria.

Laufzeit: 1640 September 18
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pap.

Ausstellungsort: Neudeck

Registerbegriffe

Ortsnamen: Neudeck (Lkr. Rottal-Inn) ; Schweibach (Gde. Bad Birnbach, Lkr. Rottal-Inn) ; Hirschbach (Gde. Birnbach, Lkr. Rottal-Inn) ; Nindorf (Gde. Birnbach, Lkr. Rottal-Inn) ; Mühlham (Gde. Birnbach, Lkr. Rottal-Inn) ; Winkl (Gde. Bad Birnbach, Lkr. Rottal-Inn) ; Untertattenbach (Gde. Bad Birnbach, Lkr. Rottal-Inn) ; Grottham (Gde. Bad Birnbach, Lkr. Rottal-Inn) ; Holzham (Gde. Neuhaus a. Inn, Lkr. Passau) ; Egglham (Lkr. Rottal-Inn) ; Afham (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Limbach (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Öd (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Kuglenz (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Hoibach (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Frauentödling (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Steiner (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Riegelsberg (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Hoisberg (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Hengsberg (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Wampendobl (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Wolfschießen (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Hausschwendt (Gde. Egglham. Lkr. Rottal-Inn) ; Schacha (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Kainzdobl (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Zehentwiesen (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn) ; Schnecking (Gde. Egglham, Lkr. Rottal-Inn)

Überlieferungsgeschichte

Überlieferung:

Or.

Provenienz:

Grafschaft Ortenburg Urkunden