Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Kapitel-Bezeichnung: 1351-1400
URN: urn:nbn:de:stab-5fa17fc9-19bf-4513-9e96-b16793f8cbbe9
Bestellsignatur: BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 592
Archivische Altsignatur:

Sp. U 411

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Heinrich von Sp. Propst zu Münstermaifeld (Munstermeinvelt) bekundet, seinen Bruder Johann Grafen von Sp. um Zustimmung dazu gebeten zu haben, daß er seine Hälfte von Feste, Burg und Vorburg Birkenfeld (-fels) sowie 50 Pfund von den 100 Pfund, die er zu Birkenfeld hatte und die bereits zur anderen Hälfte an Gerlach von Trarbach (Tranre-) verpfändet sind nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunden, für 300 Mainzer (mentsche) Gulden an seinen Bruder Gottfried von Sp. Chorbischof zu Trier (Triere) verpfändet hat; das Geld hat er bereits erhalten. Auf diese Summe soll Gottfried jährlich 100 Pfund für Ungeld und Wächterlohn aufschlagen entsprechend der urkundlich getroffenen Regelung. Graf Johann und seine Erben können die verpfändeten Güter jederzeit mit 300 Gulden und der für Ungeld und Wächterlohn aufgelaufenen Summe auslösen; das Lösungsrecht Heinrichs bleibt davon unberührt. Die einander ausgestellten Teilungsurkunden bleiben weiter gültig. Solange Anteile und Gülte nicht ausgelöst sind, hat Heinrich an Feste, Burg und Vorburg sowie der Gülte kein Recht. Er verzichtet auf die Eide, die Pförtner, Turmknechte, Wächter und andere Knechte ihm geleistet haben. Er wird gegen diese Verpfändung nicht vorgehen. Heinrich siegelt (1) und bittet seinen Verwandten (nefen) (2) Heinrich Grafen von Veldenz (Veldentze) und (3) seinen Bruder Gottfried um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.

Laufzeit: 1375 Januar 29
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Bilder: 2 Bilder

Überlieferungsgeschichte

Provenienz:

Grafschaft Sponheim Urkunden