| Betreff: |
Vertrag zwischen dem Deutschen Haus zu Virnsperg und dem DO-Spital S. Elisabeth zu Nürnberg, durch welches das Letztere Gerichtsbarkeit und Besteuerung seiner Untertanen zu Berglein, Dörfflein und Mitteldachstetten dem Ersteren überläßt, wofür diese Untertanen die - genannten - Zehenten und Fronden nach Virnsperg leisten sollen; der Handlohn von den 3 dem Gotteshaus zu Berglein inkorporierten Gütlein hat jedoch diesem Gotteshause zuzufallen, die bisher dem Nürnberger Spital zur Hälfte (neben dem Hause Birckhenfelss) obliegende Baulast am Pfarrhaus zu Mitteldachstetten soll gemeinsam getragen, nur die Holzlieferung von Virnsperg allein besorgt weden, endlich soll das Haus Virnsperg auch den Prädikanten von Mitteldachstetten für das Predigen in der Kapelle zu Berglein entschädigen (mit 20 fl. und 3 Malter Korn) u.a.m. - Siegler und unterzeichnet: Herr Johann Eustachius von Westernach, Statthalter zu Mergentheim; Wilhelm von Buebenhouen, Komtur zu Virnsperg.
|