Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Würzburg
Kapitel-Bezeichnung: Einzelregestierung von Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-62b4a84b-8b33-4ccf-a0d9-8bb9bc0b19d31
Bestellsignatur: StAWü, Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 578
Archivische Altsignatur:

Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 1700 Oktober 7

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Zwischen dem Kloster Himmelspforten und der Gemeinde Stetten ("Stättheimb") war es zu Streitigkeiten wegen des Weiderechts des Klosterschäfers zu Himmelstadt auf der Gemarkung Stetten gekommen. Dieses Weiderecht war zwar durch einen Vertrag [vgl. Kloster Himmelspforten Würzburg Urkunden 1458 Oktober 1] geregelt worden, doch haben sich nun beide Parteien gegenseitige Verstöße gegen diesen Vertrag vorgeworfen. Vertreter beider Parteien haben sich nun in Stetten getroffen und die Sache in Augenschein genommen. Danach haben sie sich gütlich auf folgende Regelung geeinigt:
1. Den Bezirk in der Gemarkung Stetten, den der Himmelstädter Schäfer mit seinen Schafen beweiden darf, sollen die Feldgeschworenen von Stetten versteinen, wobei sich beide Parteien die dafür anfallenden Kosten teilen sollen.
2. Da der Gemeinde Stetten längere Zeit kein geeigneter Zuchtochse für dieses Weiderecht zur Verfügung gestellt worden ist, hat das Kloster der Gemeinde eine Entschädigung in Höhe von 20 Reichstalern zu bezahlen. Künftig soll das Kloster und nicht mehr der Klosterschäfer einen tauglichen Zuchtochsen halten, welcher der Gemeinde Stetten vom 22. Februar ("Petri Cathedra") bis zum 24. August ("Bartholomaei") für ihr Vieh zur Verfügung zu stehen hat. Dieser Ochse soll von der Gemeinde Stetten am 22. Februar abgeholt und am 24. August zurückgebracht werden. Diese wie auch alle anderen Regelungen gelten ab dem 22. Februar 1701.
3. Die von der Gemeinde Stetten beanspruchte gemeinsame Weide in dem strittigen Bezirk wird dahingehend eingeschränkt, dass die Gemeinde Stetten ihr Gemeindevieh in diesem Bezirk jederzeit weiden kann, nicht aber ihre oder fremde Schafe. Dafür erhält die Gemeinde vom Kloster auch jährlich 2 Reichstaler. Falls die Gemeinde Stetten aber eine Gemeindeschäferei einrichten möchte, darf sie auch diesen Bezirk dafür als Weide nutzen. Das Kloster ist dann allerdings nicht mehr zur Zahlung der 2 Reichstaler verpflichtet.
4. Der Himmelstädter Schäfer darf seine Schafe erst auf die abgeernteten Stoppelfelder treiben, nachdem die Stettener ihr Gemeindevieh dort zuvor drei Tage lang haben weiden lassen. Die Brachfelder kann er dagegen ohne Einschränkung bis zum 10. August ("Laurentii") beweiden.
5. Nach dem alten Vertrag stand der Gemeinde Stetten für das Weiderecht vom Kloster jedes Jahr Weißbrot im Wert von 1 Gulden und 32 Pfund Käse zu. Dafür soll das Kloster ihr künftig jährlich 2 Reichstaler, den Taler zu 18 Batzen gerechnet, bezahlen. Außerdem müssen die Einwohner von Stetten an der Fähre in Himmelstadt kostenfrei über den Main gesetzt werden, soweit es sich dabei um Fußgänger handelt. Die Stettener sollen dafür aber den Fährleuten des Klosters jährlich an Pfingsten 1 Reichstaler, 4 Maß Wein und ein Weißbrot für 8 Pfennige geben.
Zur Bekräftigung des Vergleichs wird dieser vom Würzburger Dompropst und der Äbtissin des Klosters Himmelspforten besiegelt.


Aussteller: Kloster Himmelspforten und Gemeinde Stetten
Empfänger: Gemeinde Stetten und Kloster Himmelspforten

Äußere Beschreibung:

S 2: Kloster Himmelspforten, Äbtissin; in Holzkapsel an Pergamentstreifen anhängend, aus grünem Wachs, unbesch.

Laufzeit: 1700 Oktober 7
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Beschreibstoff:

Pergament

Literaturhinweise:

Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 429

Registerbegriffe

Ortsnamen: Würzburg, Kloster, Himmelspforten ; Würzburg, Domstift, Propstei ; Stetten (Stadt Karlstadt/Lkr. Main-Spessart), Gemeinde ; Stetten (Stadt Karlstadt/Lkr. Main-Spessart), Weiderecht ; Stetten (Stadt Karlstadt/Lkr. Main-Spessart), Schaftrieb ; Stetten (Stadt Karlstadt/Lkr. Main-Spessart), Gemarkung ; Stetten (Stadt Karlstadt/Lkr. Main-Spessart), Kirche,Turm ; Stetten (Stadt Karlstadt/Lkr. Main-Spessart), Feldgeschworene ; Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart), Schäferei ; Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart), Schäfer ; Himmelstadt (Lkr. Main-Spessart), Fähre ; Main, Fluss
Sachbegriffe: Kloster, Würzburg, Himmelspforten ; Gemeinde, Stetten (Stadt Karlstadt/Kr. Main-Spessart) ; Weiderecht, Stetten (Stadt Karlstadt/Kr. Main-Spessart) ; Schaftrieb, Stetten (Stadt Karlstadt/Kr. Main-Spessart) ; Gemarkung, Stetten (Stadt Karlstadt/Kr. Main-Spessart) ; Schäferei, Himmelstadt (Kr. Main-Spessart) ; Schäfer, Himmelstadt (Kr. Main-Spessart) ; Kirche, Stetten (Stadt Karlstadt/Kr. Main-Spessart), Turm ; Fähre, Himmelstadt (Kr. Main-Spessart) ; Fluss, Main ; Feldgeschworene, Stetten (Stadt Karlstadt/Kr. Main-Spessart) ; Propstei, Würzburg, Domstift

Überlieferungsgeschichte

Registratursignatur/ Aktenzeichen: N. 4 (18. Jh.)<BR/>N. 592 (18. Jh.)