| Betreff: |
Prozess (unvollständig) in Injurialsachen des Daniel Hartung, Bürgers zu Marktbreit, als Kläger contra Nicolaus Schäffer, Bürger daselbst, als Beklagten, einen von Schäffer verlorenen, bei Hartung gesuchten und zurückgeforderten Ganser betreffend, gehalten vor der Herrschaft Seinsheim, bis am 5. Okt. 1619 die Sache entschieden und der Schäffer wegen ausgegossener Injurien, verwegenen Prozessierens und der aus Ermangelung an Beweisen vorsätzlich fallengelassenen Sache zu 250 fl. Strafe und allen Kosten verurteilt wurde, hingegen aber von demselben ans Landgericht zu Würzburg appelliert, der Hartung dahin zitiert, von Seinsheim aber davon avoziert und der Schäffer als ein pflichtvergessener Untertan wegen dieses seiner Herrschaft zugefügten Jurisdiktionalstreits mit Weib und Kind aus Marktbreit fortgeschafft wurde
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