Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Amberg
Kapitel-Bezeichnung: Jahre 1476-1500
URN: urn:nbn:de:stab-65d111fa-85a3-477f-812e-06cde57272f43
Bestellsignatur: StAAm, Fürstentum Obere Pfalz, Kloster Gnadenberg Urkunden 278
Archivische Altsignatur:

BayHStA, KU Gnadenberg 1492 Januar 25

Beschreibung des Archivales

Betreff:

A1: Äbtissin Barbara des Klosters Gnadenberg

A2: Wilbolt, gemeiner Beichtiger des Klosters Gnadenberg

A3: die ganze Sammung der Schwestern und Brüder des Klosters Gnadenberg

S1: Sammung des Frauenkonvents des Klosters Gnadenberg

S2: Sammung des Männerkonvents des Klosters Gnadenberg

E: Kunz Weber, gesessen zu Neumarkt, und seine Frau Margreth

Betreff: Lebenslange Aufnahme als Pfründner in der Weise, dass sie mit gewöhnlicher Speise und alle Tage beide zusammen mit 3 Maß Bier auf dem Schwesterhaus vor dem Kloster verköstigt und mit den notwendigen Kleidern und dem Bettgewand wie die anderen Pfründner des Klosters auch versehen werden. Dafür haben sie dem Kloster 130 Gulden rhein. gegeben und Kunz Weber sich verpflichtet, den Hof des Klosters zu versorgen, die Knechte und Ehalten darauf ´anzuschicken´ und den Bau des Feldes und der Wiesmahd ´und was dann einem Hofmeister zusteht´ getreulich zu versehen. Margreth soll sich im Schwesternhaus und sonst nach ihrem Vermögen zum Nutzen und Frommen des Klosters betätigen. Ihre über die genannten 130 Gulden hinausgehende liegende oder fahrende Habe, die sie jetzt haben oder künftig erobern möchten, soll in ihren Händen bleiben und sollen sie die zu ihrer Leibesnotdurft nutzen und brauchen, doch sollen sie davon niemand anderem etwas geben oder zueignen. Nach ihrem Tod soll ihre ganze nachgelassene liegende oder fahrende Habe allein an das Kloster fallen. Auch soll nach dem Tod eines Ehegatten sich der andere nicht mehr verheiraten. Wenn er dies aber trotzdem tue, soll er vom Kloster geschieden sein und keine Gerechtigkeit mehr gegenüber dem Kloster, weder um die zugebrachte Habe noch um die von ihm geleistete Arbeit, haben. Für den Fall, dass die Eheleute ein Kind oder einen Leibeserben ´überkommen´, sollen sie ebenfalls vom Kloster geschieden sein, doch sollen ihnen von den zugebrachten 130 Gulden 30 Gulden zurückgegeben werden. Zeugen und Teidingsleute: der geistliche Bruder Hans Knawr, Schaffer des Klosters, und Engelhard Schmid, Schwiegervater und Vater der Eheleute.

Äußere Beschreibung:

Äußere Beschreibung: Or., Perg., deutsch. - Siegel 2 stark besch.

Laufzeit: 25. Januar 1492
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Literaturhinweise:

Archivregest: StA Amberg, Standbücher 1217/I Nr. 5

Überlieferungsgeschichte

Provenienz:

Fürstentum Obere Pfalz, Kloster Gnadenberg Urkunden