Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Bayerisches Hauptstaatsarchiv |
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| Kapitel-Bezeichnung: | 1301-1350 |
| URN: | urn:nbn:de:stab-69a704cf-b34a-4357-bdf4-eefab9c568654 |
| Bestellsignatur: | BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 302 |
| Archivische Altsignatur: |
Sp. U 1031 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Der Ritter Simon von Argenschwang (Arenswang) bekundet, daß Walram Graf von Sp. und seine Frau Elisabeth ihm und seinem ältesten Lehnserben, aber niemandem mehr, 125 Pfund Heller Gülte versetzt haben, die der oberste Amtmann zu Kreuznach (Crucenache) je zur Hälfte aus der Mai- und der Herbstbede zahlen soll. Erfolgt diese Zahlung nicht, können Simon und seine Erben sich Pfänder nehmen, wie es einem Burgmann von Rechts wegen zusteht. Außerdem haben die Eheleute Simon und seinem Lehnserben 61 ½ Malter Korngülte versetzt, die früher dem gräflichen Truchsessen Konrad und seiner Frau Petrissa gehörte. Wird diese von Konrad, Petrissa oder deren Erben ausgelöst, haben der Graf und seine Erben binnen 2 Monaten andere, günstig gelegene Korngülten anzuweisen. Geld und Korn sind Simon für insgesamt 2000 Gulden versetzt worden; eine Auslösung mit dieser Summe in zu Kreuznach gängiger Währung ist möglich. Simon und sein ältester Lehnserbe haben diese dann auf Eigengut in der Mark von Kreuznach oder innerhalb einer Meile im Umkreis binnen Jahresfrist zu belegen und dieses Gut vom Grafen und seinen Erben zu Burglehen zu empfangen. Simon und sein ältester Lehnserbe sollen davon Burgmannen zu Kreuznach sein. Nach Ablösung sind die Urkunden über die Gülten an den Grafen zurückzugeben. Erfolgt keine Ablösung, sollen Simon und sein ältester Lehnserbe Burgmannen davon sein. Mit 500 Gulden kann ein Viertel der Gülten abgelöst werden; die Summe ist dann binnen Jahresfrist auf Eigen zu belegen; die Ablösung von weiteren Vierteln ist möglich. Der Graf oder seine Erben sollen Simon und seinen ältesten Lehnserben im Burglehen nicht behindern, es sei denn bei Verlust des Burglehens. Beide Seiten haben die üblichen Verpflichtungen. Simon siegelt (2) und bittet (1) Johann Wildgrafen von Dhaun (Dune) um Mitbesiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an. |
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| Laufzeit: | 1342 Juli 20 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Bilder: | 2 Bilder |
Überlieferungsgeschichte
| Provenienz: |
Grafschaft Sponheim Urkunden |
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